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Jeschurun · 1856-09-01 · Heft 12 (September 1856) · p. 649

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 12 (September 1856)
Article
Denkschrift über die beabsichtigte Einführung europäisch-moderner Institutionen und Reformen unter den Juden in Palästina
Date
1856-09-01
Page
649 (sequence 4)
Language
German
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von Ignaz Deutsch. 649 macht und hat dies -ei jeder Gelegenheit durch Wort und That frei und offen kund gegeben, und ich habe es ihn! unzählige Male in meinem Hause wiederholt, daß sein religiöser Lebenswandel das wesentltchste Hinderniß -ei seiner Ausgabe in Jerusalem sei. Daß sich Dr. Frankl in seinem Vorhaben nicht beirren ließ und auf all' diese Vorstellungen keine Rücksicht genommen hat, das finde ich ganz natürlich und er hat mir auch vor seiner Abreise ausdrücklich erklärt: ״Er werde seine Kraft daran setzen, um die Sache dnrchzuführen." Mir, als Vertreter dieser unglücklichen Gemeinde, für welche ich in meiner Stellung nichts Anderes thun kann, als die Unterstützung und die Gnade der hohen österreichischen Regierung zu erbitten, muß nur daran liegen, wie Ew. Hochwohlgeborm diese ganze Sache und solche Bestrebungen überhaupt auffaffcn und benrtheilen, und möchte ich dcßhalb nichts unerwähnt lassen und auf Alles ausmerksam machen, was zum Verständniß und zur richtigen Beurtheilung der Verhältnisse der Juden in Palästina nöthtg scheint. — In den amtlichen Zuschriften vom 10. und 15. Juni d. I., welche Ew. Hvchwohlgeboren an den ehrwürdigen Herrn Obberrabbiner Bordakt gerichtet haben, wurde derselbe aufgefordert, seine Gemeinde-Angehörigen zu bestimmen, sich den Wünschen und Absichten des Dr. Frankl in Allem zu fügen und streng darüber zu wachen, daß sich Niemand gegen die Gründung dieser Stiftung und gegen die Person des Dr. Frankl Demonstrationen erlauben möge. — Die Gründe, welche diese Anordnungen rechtfertigen solle», sind folgende: a) Ist die besagte Stiftung unter den Allerhöchsten Schutz Sr. k. k. Apostolischen Majestät des Kaisers von Oesterreich gestellt. — b) Wird die Ausführung derselben von der kaiserlich osterretchischen Regierung gewünscht, und endlich möge deshalb Niemand der Ausführung dieser Stiftung störend in den Weg treten, weil Keiner gezwungen, wäre, von diesen neuen Institutionen Gebrauch zu machen. — Was nun den ersten Punkt betrifft, so sei mir die Bemerkung gestattet, daß Sr. Majestät erhabene Regierung stets bereit sei, jede Wohlthätigkeits-Anstalt, welche ein österreichischer Unterthan zu gründen gedenkt, unter ihren Schutz zu nehmen, und sie wird gewiß

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