Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 12 (September 1856)
- Article
- Über die Verhältnisse der Juden in Rußland
- Date
- 1856-09-01
- Page
- 638 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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638 Die Verhältnisse Kriegsministeriums. Es ist hier nur nicht der Ort, über die sogenannte Branka, oder die Aushebung in der Nacht zu spreche», da dieser die Juden gleich den Christen unterworfen sind. Aber das müssen wir hervorheben: daß der Jude als russischer Soldat nicht einmal zum Unteroffizier avanciren darf, was für ihn den 25jährigen Dienst gänzlich hoffnungslos macht, und daß ihm nach Ablauf seiner Dienstzeit diejenigen Rechte nicht gewährt sind, welche das Gesetz dem russischen Invaliden ertheilt, z. B. sich beliebtg niederzulassen. Was hier jedoch am schwersten tn's Gewicht fällt, das ist: daß erstens das Zahlenverhältniß der zu stellenden Rekruten in der Regel für die Juden viel großer bestimmt wird, und daß in jedem Falle, in welchem ein Jude dem Militärdienste sich entzieht, dafür ein jüdischer Knabe, und sei er im Alter von 10 Jahren, kouscribirt, und dann aus einem Orte eine ganze Zahl, an den Händen gefesselt, aus deu Armen der Eltern fortgeführt wird. Dann auf Fuhren gepackt, werden diese Kinder zu Hunderten in eine Kammer oder auf einen Bodenraum gesperrt, wo sie auf nie gewaschenen, mit Ungeziefer bedeckten Strohsäcken die Nächte verbringen müssen. Das Depot für die jüdischen Knaben ist Ktjow, aus welcher Stadt die Juden unter der vorigen Regierung verwiesen wurden. Bei der Ankunft steht ein Priester (Pope) bereit, besprengt sie mit Weihwaffer — und von diesem Augenblicke an sind sie Christen, und dürfen bei Vermeidung sibirischer Strafarbeit das griechisch-orthodoxe Chrtstenthnm nicht wieder verlassen. Nachdem diese Ceremonie vorüber ist, werden sie nach dem Innern Rußlands abgeführt und einzelnen Bauern — zur Erziehung übergeben. — Wir begnügen uns mit der einfachsten Zeichnung des faktischen Vorgangs und wollen nicht Schilderungen von Auftritten hinzufügen, die nur allzugewöhnltch, weil natürltch sind. Was nun die Stellung des jüdischen Cultus betrifft, so heben wir nur folgende Punkte hervor. d) In früherer Zeit war wenigstens das Verhöhnen des jüdischeu Gottesdienstes laut Straf-Kodex verpönt; der neue Kriminal- Kodex erkennt ein solch Beginnen nicht mehr für straffällig, und nimmt allein die christlichen Confessionen in Schutz. Dieses Gesetzbuch schützt nicht nur die Priester der christlichen Kirchen, sondern