Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 12 (September 1856)
- Article
- Über die Verhältnisse der Juden in Rußland
- Date
- 1856-09-01
- Page
- 635 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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der Juden in Rußland. 635 allen Lasten gleich den andern Staatsangehörigen ohne Ausnahme bei. Seit dem Jahre 1*44 sind sie zum Militärdienste herangezvgen. Die eigenthümliche Kleidung, welche sie sonst von allen Bewohnern abzeichnete, haben sie ablegen müsse». Die Juden sind in der großen Mehrzahl arbeitsam und industriös, sic liegen allen Arten von Gewerben ob, mit Ausnahme des Landbaucs, dem noch Wenige unter ihnen angehören, was aber zunächst den gesetzlichen Beschränkungen in Betreff des Erwerbs von Grundcigenthum zuzuschreiben ist, da gerade die ansässigen polnischen Juden Arbeiten, die mit körperlichen Anstrengungen verbunden sind, sich zuneigen. Sie sind nüchtern und sehr wenig von jener Branntweinpest ergriffen, welche die polnischen Bauern vergiftet. In allen diesen Punkten unterscheiden sie sich also von den polnischen Christen nicht mehr. Werfen wir nun aber einen Blick auf die Beschränkungen und Leistungen, welchen sie außerdem unterworfen sind, und zwar zunächst als Individuen. 1) Beschränkung des Domizils. Sie sind in der Wahl ihres Wohnortes vielfach beschränkt. Abgesehen davon, daß ihnen der bei weitem größte Theil des russischen Reiches verschlossen ist, so sind ihnen selbst in den polnischen Provinzen gewisse Städte vermöge veralteter Privilegien gänzlich versagt, und in den meisten, in denen sic wodnen dürfen, sind sie in gewisse Bezirke (Ghetti's) verbannt. Man erwäge, welchen Einfluß dies nicht blos in sozialer, als auch in gewerblicher Beziehung übt. Das Wohnen auf den Dörfern endlich wird ihnen nur ausnahmsweise und unter sehr drückenden Bedingungen gestattet. 2) Das Verbot der Schenkwirthschaft. Dieses Verbot, welches mit der größten Strenge ansgeübt wird, hatte, als es eingeführt wurde, den Ruin von 30,000 Familien zur Folge. Aber noch drückender ist dieses Verbot durch die äußerst lästigen Folgernngen, die man in casuistischer Auslegung daraus gezogen. So darf ein Jude unter demselben Dache nicht wohnen, wo ein christlicher Schenkwirth dem polnischen Bauer den verderblichen Nektar spendet. Es ward nun zwar diese Maßregel damit gerechtfertigt, den polnischen Bauer dadurch der Trunksucht entziehen zu wollen — aber seit nunmehr drei Dezennien darf kein Jude Branntwein schenken, und der Zustand der Bauern ist noch heute unverän-