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Jeschurun · 1856-07-01 · Heft 10 (Juli 1856) · p. 541

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 10 (Juli 1856)
Article
Geschichte der Juden [Rezension]
Date
1856-07-01
Page
541 (sequence 13)
Language
German
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Rabban Gamallel's Bannstrmge. 541 rung aus einem Jrrthume hervorgegangen. בלשון הזר, אמר לו עיןיבא ניחמתני ניחמתני, mit diesen Worten erwiederte ihm R. Josua: ״Akiba, du hast mich getröstet, getröstet." Zu trösten, zu beruhtgen war R. Josua, nicht aber, wie der Vers, unterschiebt, ״zur Nachgiebigkeit" ״zu überreden." Es waren aber auch nicht die ״Einrichtungen des religiösen Oberhauptes" im allgemeinen, die nach dem hier geltend gemachten Prinzip, wie der Vers, sagt, ״unaugesochten bleiben müssten, selbst wenn sie ans dem Jrrthum hervorgegangen wären," also, daß ״Jeder sich fügen müsse." Eine solche Jnfallibilität, oder eine solche Sanktionirung selbst des Jrrthums ist den jüdischen religiösen Ober- Häuptern nirgends eingeräumt. Bestimmungen und Entscheidungen des Shnhedriums, wenn sie auf Jrrthum beruhten, waren ebenso nichtig, wie der Ausspruch des Geringsten in Israel. Straffällig war Jeder, der mit Bewußtsein einem irrigen Ausspruch des Synhedrtums, des höchsten Gerichtshofes, folgte, und wenn er's mit Bewußtsein übte, aber in dem Wahne befangen war, man müsse den ״religiösen Obern" Gehorsam leisten, selbst wenn sie irrten (רירע דאסור וקא טעי במצות לשמוע רברי חכמים), so war er jedenfalls doch eines Sündopfers schuldig (וזייב חטאת). Siche Horioth 2b. Der ganze Traktat Horioth handelt von nichts, als von den Consequenzen, welche die Jrrthümer unserer ״religiösen Oberhäupter" für sie selbst, für die Gesammtheit und für den Einzelnen nach sich zogen. Gesetz und Wahrheit sind die einzigen Autoritäten, vor denen jedes Amt und jede Würde in Israel, vom höchsten bis zum niedrigsten, sich zu beugen hatten und sich beugten, wie jedes Blatt unserer nach Jahrtausenden zählenden Literatur noch heute bezeugt. Und wer den Meistern unseres Gesetzes die Ansicht in den Mund schiebt: ״daß die Einrichtungen des religiösen Oberhauptes unangefochten bleiben müßten, selbst wenn sie aus dem Jrrthume hervorgegangen wären und sich dem Jeder fügen müsse," der hat wohl die Blätter unseres Schriftthumes durchmustert, um im Fluge allerlei für bestimnite Zwecke willkommene literar-hiftorische Notizen aufzuhaschen, aber er hat nimmer einen lebendigen Trunk der Erkenntuiß aus dem Born der Forschung getrunken, der dort für das Reich der Wahrheit quillt. Nur ganz speziell und ausschließlich für die von der Vertre-

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