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Jeschurun · 1856-07-01 · Heft 10 (Juli 1856) · p. 535

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 10 (Juli 1856)
Article
Geschichte der Juden [Rezension]
Date
1856-07-01
Page
535 (sequence 7)
Language
German
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Rabban GamMel's Bannstrenge. 535 Md in der That, sei auch, wie der Vers, annimmt, R. G. der Urheber dieses Bannnrtheils gewesen, war es etwa ein ״geringer Anlaß", wie es der Vers, bezeichnet, der hier den R. G. veranlaßt hätte, mit Strenge zu verfahren? Nicht weil R. Glieser eine andere Tradition lehrte, als R. G. und seinem Kollegium überkommen war, auch nicht, weil er einer andern in Praxi Folge gab, traf ihn der Ban». Es herrschte — wie wir dies bereits in einem früheren Artikel hervorgehoben — in dieser Beziehung eine viel größere Freiheit mit vollständiger gegenseitiger Anerkennung, als der Vers, anzunehmen für gut befindet. Derselbe R. Glieser, der hier wegen Reinerklärung eines Ofens nnd der darin bereiteten Objekte den Bann erleiden mußte, ließ ungehindert nnd mit vollständiger Anerkennung von Seiten der ihn! mit abweichender Lehrmeinung gegenüber stehenden Majorität in seiner Ortsgemeinde am Snbbath ״Bäume fällen, Kohlen bereiten, Eisen schmieden, um ein Messer für eine vorznnehmende Beschneidung zu schmieden", — במקומו של ר'■ אליעזר היו כורתין עצים לעשות פחמים לעשות בחל (לאיזמל של מילה) בשבת (Sabbath 130a) — weil nach der ihm gewordenen Ueberlieferung nicht nur vor der Mizwah selbst, sondern auch vor den nothwendigen Vorbereitungen der Mizwah (מכשירי מצוה) das Sabbathverbot zurückznstchen hat. Diese und ähnliche durch die der trüben Zeitverhältntsse wegen zerstört gewesene Hingebung der empfangenden Schüler entstandenen Traditions-Verschiedenheiten bedauerte man, beklagte man, als nicht das geringste Uebel, das der Untergang der staatlichen Einheit und Selbständigkeit gebracht, und man erwartete die Heijung desselben nicht vorder messianischen Wiederherstellung, ועור אחה עתידה לחזור למקומה עד שיבא בן רור (Jenes. Chagtga II, 2). Man bedauerte, man beklagte sie; aber man war weit entfernt, fie durch gewaltsame Machtstreiche und Autoritätsanmaßnng beseitigen zu wollen; man kannte den Ursprung, man wußte fich auf einem und demselben Boden der gewissenhaften Lehr- und Gesetzcs-Treue und achtete sich darum, konnte, durfte, mußte sich — wie wir dies beretts im vorigen Artikel erwähnt — gegenseitig als אלו ואלו דברי אלדי' חיים achten. Nicht daher nur ב' בחי דינין בב' עיירות, zwei Gesetzcollegien zweier verschiedener Orte, sondern selbst ב' בתי רימן בעיר אחת zwei Gesetzcollegicn einer und derselben Stadt, die sich an ,הבמה und ממן gleich wogen, konnten in Gesehentscheidungen aus-

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