Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1856-07-01 · Heft 10 (Juli 1856) · p. 533

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 10 (Juli 1856)
Article
Geschichte der Juden [Rezension]
Date
1856-07-01
Page
533 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2932754-2932821-2932832-2939949--01693-2940008
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Rabban Gamallcl'S Bannstrcngc. 533 gegen Akabta, den als Mann und Gelehrten gefeiertsten Weisen seiner Zeit, mit ״rücksichtsloser Strenge" verhängen läßt, und — nach dem Verf. — diese Absetzung doch nur eben in Folge der Uuzufriedcnheit geschehen sein soll, die sich R. Gamaltel durch seine ״rücksichtslose Bannstrenge" bei seinen Zeitgenossen zugezogen haben soll!!! Wir haben aber gesehen, daß dieser ganze Vorgang nicht in R. G.'s Zeit, vielmehr lange zuvor, wahrscheinlich zu den Zeiten Hillel's statt gefunden habe. Daß nun aber R. G. ״selbst dem im höchsten Ansehen stehenden R. Akiba mit dem Banne gedroht habe", ist als Faktum selbst zweifelhaft und enthält aus keinen Fall eine, solche Drohung« Wir lesen Rosch Haschanah I, 5 in der Mischnah, es haben einmal an einem Sabbath vierzig Zeugenpaarc zum Behuse der Nenmondsbestimmung durch Lydda reisen wollen, R. Akiba habe aber die Neberflüssigen zurückgehalten, worauf ihm R. G. sagen ließ, wenn du sic zurückhältst, veranlassest du sie, künftig die Reise zu unterlassen, wozu die Boraicha den Zusatz liefert: לא נמצאת מעכב אח הרבים מלעשות דבר מצוה וכל המעכב אח הרבים מלעשות דבר מצח־! צריך ״ .נרו׳Siehst du denn nicht, wie du dadurch die Gesammtheit von Erfüllung einer Pflicht zurückhälst, lind Jeder, der die Gesammtheit von Erfüllung einer Pflicht zurückhält, verdient den Bann." Von einer Drohung ist hier gar keine Rede, vielmehr wird dadurch nur die Strafbarkeit der Handlung hervorgehoben, ganz wie in derselben Ansdrucksweise die Botschaft des Simeon ben Schetach an Chunt Hammaagal und der Chachamim an Thoduö, den Römer, (Moed Katan Jerus. III, 1) lautete. Ohnehin aber wird sowohl im Babli, als im Jeruschalmi Rosch Haschana z. St. der ganze Vorgang hinsichtlich des R. Akiba von R. Zehuda in Abrede gestellt und auf einen Beamten, Namens Schtsphar, bezogen, der in Folge dieses Vorfalles abgesctzt worden sei. So reduzirt sich denn die ganze ״Bannstrenge" des R. Gamaliel, die einen so wesentlichen Kernpunkt in der vom Vers, gegebeneu Schilderung dieser Persönlichkeit bildet, auf das einzige, wirkliche Faktum mit seinem Schwager, dem R. Elieser S. Hyrkano ö. Der Verf. erzählt: ״Es handelte sich einst um einen Ofen von eigener Struktu Mchnai-Ofen), den ein Majoritätsbeschluß, gleich Thongefäßen, für

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.