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Jeschurun · 1856-05-01 · Heft 8 (Mai 1856) · p. 427

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 8 (Mai 1856)
Article
Geschichte der Juden
Date
1856-05-01
Page
427 (sequence 4)
Language
German
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Rabban Gamaliel und seine Zeit. 427 zur Sprache und zur Abstimmung gekommen, wobei die Schammaische Schule die Majorität erhielt, und wurden an diesem Tage dort achtzehn Bestimmungen getroffen. Die erste Boraitha fügt nun hinzu: die Mitglieder der Schamaischen Schule hätten unten gestanden והיו הורגין בתלמידי ב״ה, und hätten auf die Hillel'schen Schüler losgeschlagen, buchstäblich sogar ״todtgcschlagen." Es ist nun aber eine reine Unmöglichkeit, anzunehmen, die schamaische Schule hätte den ihnen günstigen Ausfall der Abstimmung durch Gewalt, oder gar durch Mord und Todschlag erzwungen. Welch einen Werth hätte ein solches gewaltsames Ergrbniß gehabt? Noch dazu wenn man die Notiz der zweiten Boraitha: nur sechse von ihnen gingen hinauf, die übrigen umstellten ste mit Schwertern und mit Sperren, dahin verstünde, daß die Schamaiten nur sechs Hilleliten in die Versammlung hinaus gelaffen, die übrigen aber gewaltsam aus der Versammlung fern gehalten hätten, so daß bei der Abstimmung nur 6 Hillclitcn gewesen wären, und somit die Majorität von selbst den Schamaiten verblieben wäre. Wir wiederholen, welch einen Werth hätte eine solche Abstimmung gehabt, welch ein Ergebniß konnte ein solcher Terrorismus erzielen! Und doch war das Ergebniß ein Solches, daß den bei dieser Versammlung gefaßten Beschlüssen eine Autorität und ein unabänderlich gesicherter Bestand wie keinen andern sonst zuerkannt wurde, שמנה עשרה, heißt es am Schluffe der Abhandlung im Jeruschalmi ,אפי' גדול אינו מבטל מפני שעמדה להן בגפשוחיהן, von diesen achtzehn Beschlüssen kann selbst die größte Autorität keinen wieder aufheben, weil ste für diese Beschlüsse ihr Leben gewagt. Es muß also jener gewaltsame Vorgang, weit entfernt etwas Verwerfliches gewesen zu sein, vielmehr das Zeugniß einer seltenen moralischen Hingebung enthalten, die so groß gewesen sein muß, daß die in Folge desselben gefaßten Beschlüsse nicht nur durch jenen Vorgang keine Trübung ihres Wcrthcs sondern vielmehr einen solchen Glanz erhalten hatten, der ste über alle sonstigen Beschlöffe in seltenem Ansehen erhob. Erzählt uns doch ohnehin die Notiz der dritten Boraitha: Achtzehn Bestimmungen wurden bei diescr Versammlung einstimmig getroffen, über achtzehn Gegenstände durch. Mehrstimmigkeit für die schamaitische Schule entschieden, über

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