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Jeschurun · 1856-05-01 · Heft 8 (Mai 1856) · p. 425

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 8 (Mai 1856)
Article
Geschichte der Juden
Date
1856-05-01
Page
425 (sequence 2)
Language
German
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Rabban Gamaliel und seine Zeit. 425 haben, die Verschiedenheit der Ansicht über streitige Gesetzfälle derart zu vermitteln, daß jede Halacha erst durch einen Beschluß des Synhedrin Vollgültigkeit erlangen sollte, über dessen Vollziehung und Ausführung der Patriarch zu wachen hätte. — — Das jamnensische Synhedrin unterwarf daher die streitigen Punkte einer nochmaligen Erörterung um sie durch Abstimmung zu allgemein gültigen Gesetzen festzustellen. Allein eine Vereinigung war nicht so leicht zu erzielen; drei und ein halb Jahr soll der Streit in dem Weinberge zu Iabneh gedauert haben; — — da soll eine von ungefähr vernommene Stimme (Bat-Kol), die man in zweifelhaften Fällen und in rathlosen Lagen als einen Wink des Himmels betrachtete, den Ausschlag gegeben haben, man will im Lehrhause zu Iabneh eine Stimme gehört haben, welche die Worte sprach: ״״die Lehrsätze beider Schulen sind wohl Worte des lebendigen Gottes, aber in der Praxis sollen die hillelschen Sätze allein Giltigkeit haben."" Die meisten fügten sich dieser Entscheidung, obwohl sie ohne formellen Beschluß zu Stande gekommen war. Nur R. Iosua, eine nüchterne Natur, äußerte sich gegen eine Entscheidung durch das Bat-Kol herbei geführt: Wir brauchen nicht in solchen Dingen auf das Bat Kol.zu hören, so sprach er, denn die Lehre ist nicht für die Himmlischen, sondern für die Menschon gegeben, denen in streitigen Fällen nur das einzige Mittel des Mehrheitsbeschlusses zugewiesen ist; ein Wunder kann in solchen Fallen keinen Ausschlag geben. Doch hatte dieser Widerspruch, so wie ein anderer von Seiten des Schamaiten R. Elieser keine weiteren Folgen: Hillels Ueberlieferungen, Auslegungen, Folgerungen und Dmtungsregeln, so lange zurückgewiesen, erlangten endlich allein berechtigte Autorität. Doch wollte man den Schamaiten keinen Zwang anthun sich ganz und gar zu fügen und ihre religiöse Lebensweise dem Beschlüsse gemäß um» zugestalten; man stellte ihnen frei, ferner nach ihrer Ueberzeugung zu leben. ״״Wer da will richte sich nach der Schule Hillels oder Schamais, nur bleiben die Aussprüche der Hillel'schen Schule einzig Norm."" R. G. wachte über diese zu Stande gebrachte Bereinigung der Parteien, welche höchst wahrscheinlich sein Werk war, mit der größten Sorgfalt und hielt jede Auflehnung gegen einen Shnhedralbeschluß aufs Strengste nieder." Prüfen wir zuförderst, was Wahres an diesen Sätzen ist. Wie irrig und falsch das sei, was auch hier wiederholt über das Berhältniß des Tempels zur Lehre und namentlich über die Auslegungen, Folgerungen und Deutungsregeln als vermeintlichen Gegenstaud des Streites zwischen den schamaischen und Hillelschen Schulen gesagt wird, haben unsere frühern Artikel bereits zur Genüge dargethan und kommen wir hier nicht wieder darauf zurück. Es handelt sich hier zunächst um die äußern Folgen dieses Ge-

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