Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1856-04-01 · Heft 7 (April 1856) · p. 393

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 7 (April 1856)
Article
Aus Holland
Date
1856-04-01
Page
393 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2932754-2932821-2932829-2939648--01469-2939726
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Ans Holland- 393 lichen Zustände der kirchlichen Gemeinde selbst gerechtfertigt wäre; — nichtsdestoweniger aber wird der Sprecher dennoch gegen den Beschlich stimmen, und zwar aus drei Ursachen: 1) wegen des Prinzipeö selbst, welches durch die Nied. Israel. Armencomm. in den Vordergrund gestellt worden; 2) wegen der Form, unter welcher die Erhöhung angcsricht wird; 3) mehr ans Furcht, als aus Ueberzeugung, daß der Beschluß des Rathcs, die verlangte und vorgctragcne Erhöhung anzuerkcunen, bei den Dcputirten-Staaten aus Hindcruisse stoßen konnte. — Auf das dritte Argument legt der Sprecher das geringste Gewicht, da dafür noch keine Sicherheit ist; das erste sei das Wichtigste. Das Nied. Israel. Armencolleginm betrachtet sich in seiner Anfrage an den Rath als einen Zweig der städtischen bürgcrlichen Armenvcrwaltung und nimmt als eine erwiesene Sache an, daß, im Falle diese Administration (die N. I.) ihre Wirksamkeit beschränken oder aufheben müßte, die Stadt nothwcndig die Bcdürfnisse der Israelit. Armen zu versehen habe. Uebcr die Sache selbst will Herr H. sich nicht ausbrciten, da sie zur Genüge in und außerhalb des Nathes verhandelt, die Prinzipien, welche hier zur Sprache kommen, hinlänglich ventilirt sind. Nur will er besonders bemerken, daß, im Falle der Nath das durch die Nied. Zsr. Armencomm. aufgestellte Prinzip anerkennt, dieses von weittragenden Folgen sein könne. Sprecher ist der Meinung daß die Commifs., die sich sowohl auf Dasjenige, was im Jahre 1814 bei der ersten Zuerkcnnung der Znläge für die Israel. Armen geschah, als auch auf die Erhöhung beruft, die ganz besonders seit 1841 bewilligt wurde, diese Facta hätte unangeführt lassen können, da sie ja vor der Einführung des jetzt bestehenden Armengesctzes stattgefunden und daher hier nichts zur Sache thun. — Daß die Zsr. Armencomm. Tors und Brod austhetle und folglich ihre Bedürfnisse nicht aus dem ״Huiszinnenhuiz" erlange, sei ebenfalls kein genügendes Argument. Sprecher beruft sich auf die von den Dep. Staaten gegen den vom Rathe sestgestellten Tarif der Wtnterbetheiligung der Stadtarmen gemachten Bemerkungen. — Ebenso wenig kann der Sprecher zngeben, daß die Nicht-Aufnähme der Israeliten in die städtischen Krankenhäuser ein genügendes Argument liefert, da die Sache in Betreff der Regelung der Krankenhäuser noch schwebend ist. Hinsichtlich der Form, sagt der Sprecher, finde er große Schwie-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.