Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1856-04-01 · Heft 7 (April 1856) · p. 380

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 7 (April 1856)
Article
[Rezension]
Date
1856-04-01
Page
380 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2932754-2932821-2932829-2939647--01455-2939713
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

380 המפתח. Praktische Einleitung u. s. ». von Leopold LSw. § aufstellt, durchaus unwahr sind. Gesetzliche Bestimmungen, welche durch tnündliche Ueberlieferung geheiligt und im Wortlaute der Schrift nicht angedeutet waren, bedurften, wie aus den angeführten Stellen mit Evidenz hervorgeht, durchaus keines Nachweises im Schriftworte, und wenn für solche Bestimmungen eine Schriftstelle angeführt wurde, so geschah dieß nicht um dieselben ״durch das Schriftwort zu rechtfertigen", da sie als von Gott überlieferte Vorschriften in sich selbst ihre Autorität trugen, und nicht, wie der Vers, wiederholt bemerkt, als ״Gebräuche" sondern als Gesetze betrachtet wurden, die hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit den in der schriftlichen Thora ausdrücklich gegebenen Geboten nach den Grundsähen des Judenthums vollkommen gleichstehen. Nur bei einer unbefangenen Berücksichtigung der im Talmud ausgesprochenen Lehren über Tradition kann die talmudtsche Exegese richtig beurtheilt werden. Der Verf. will in seiner Schrift ״die jüdischen Weisen aller Jahrhunderte vorführen und deren Verhältniß zu den heiligen Religionsurkunden zeigen", scheint aber nicht bedacht zu haben, daß hiefür Objektivität, wissenschaftliche Gründlichkeit verlangt werden darf und muß, und daß es hiebei durchaus nicht gestattet sein kann, sich von vorgefassten subjektiven Meinungen leiten zu lassen. In Folge hievon stellt der Verf. auch § 157 eine Ansicht auf, die jeder Begründung entbehrt; er sagt nämlich: ״Rücksichtlich des Inhaltes folgte er (N. Joseph Karo bei Abfassung des Schulchan aruch) als Abkömmling spanischer Emigranten den spanischen Autoritäten: N. Jsak Alsasi, N. Moses ben Maimon und N. Ascher ben Jechiel, während R. Moses (Jfferles) in Polen, wohin die Juden aus Deutschland eingewandert waren, den deutschen Autoritäten: R. Jsak ben Mose aus Wien, R. Mordechai ben Hillel und ihren französischen Lehrern, besonders dem N. Mose ben Jakob aus Concy, N. Jsak ben Joseph de Corbeil und R. Metr ha- Kohen aus Narboune den Vorrang gibt." Wenn N. Joseph Karo auch wirklich nur den genannten spanischen Autoritäten gefolgt wäre, so wäre es immerhin noch eine grundlose Verdächtigung zu behaupten, daß er dieß ״als Abkömmltng spanischer Emigranten", also aus nationellen Sympathien und nicht vielmehr aus persönlicher Ueberzeugung und aus Wissenschaftltchen Gründen gethan; es ist aber eine ganz falsche Angabe, daß

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.