Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 6 (März 1856)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1856-03-01
- Page
- 331 (sequence 6)
- Language
- German
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Nezenflrt von Vr. Gugenheimer. ZZ1 kündigen hatten, nicht als etwas Neues, nicht als eine neben der Thora existirendc Offenbarung, sondern als etwas in der Thora Jnvolvirtes und eben hierin seine Berechtigung Findendes betrachteten. Dieß läßt sich aus vielen Stellen der nachmosaischen biblischen Schriften erweisen, und dem entspricht auch die Bezeichnung, welche denselben im Thalmud und in den Midraschim durch den Ausdruck דברי קבלה gegeben ist, der vom Vers. S. 19 mit Unrecht durch ״Worte der Belehrung" übersetzt wird. Selbst wenn sich diese Auffassung etymologisch rechtfertigen ließe, müßte sie doch darum verworfen werden, weil sie mit dem Sinne, in welchem dieser Ausdruck in der Thalmud- und Midrasch-Literatur gebraucht wird, durchaus nicht im Einklänge steht, und wenn auch der Vers., wie aus später anzusührenden Stellen hervorgehen wird, den gesetzlichen Bestimmungen des Thalmud prinzipiell keine Beachtung schenken kann, so hätte er doch einen nur aus dieser Literatur uns bekannten Ausdruck schon aus wissenschaftliche» Gründen in dem Sinne, in welchem er dort gebraucht wird, erklären sollen, da es ein Verstoß gegen die allgemeinen Znterpretationsregeln ist, bei Erklärung eines in einem Schriftthume vorkommenden Ausdruckes den Anschauungen zu widersprechen, welche in jenem Schriftthume in Bezug aus den betreffenden Ausdruck mit der größten Deutlichkeit und Entschiedenheit hervorgehoben werden. Obgleich nun nach den Grundsätzen des Thalmud auch solche religiöse Vorschriften, die aus nachmosaischen biblischen Büchern eruirt wurden, als דאורייתא zu betrachten sind; obgleich im Thalmud zuweilen ein nachmosaischer Theil der Bibel mit dem Worte .תורד zitirt ist: geht doch aus Chagiga 10 b, Baba kama 2 b, CH ulin 137 a, Nidda 23 a entschieden hervor, daß unsere Weisen durch den Ausdruck דברי קבלה einen zwischen der Thora und den ntchtmosatschen Schriften der Bibel vorhandenen Unterschied andeuten wollten, der aber bet der Interpretation des Verf. total verschwindet. Ferner erhellt aus Taantth 17 b, Joma 71 b, Moed katon 5 a, Syuhedrin 22 b, Sebachim 18 b, daß die in den nachmosaischen biblichen Schriften vorkommenden gesetzlichen Bestimmungen von dem Propheten, bet dem sie sich vorsinden, nicht erst festgesetzt wurden, sondern schon vor ihm als überlieferte Borschrtften vorhanden waren, und durch mündliche Belehrung sich fortpflanzten, bis sie von dem betreffenden Propheten auch nieder-