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Jeschurun · 1856-01-01 · Heft 4 (Januar 1856) · p. 227

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 4 (Januar 1856)
Article
Ein Wort an Herrn Kirchheim
Date
1856-01-01
Page
227 (sequence 7)
Language
German
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Ein Wort an Herrn Kirchheim. 227 wir auch nicht mehr, so müßte erst Herr Kirchheim beweisen, daß mamzur Zeit des R. I. B. S. diese Bestimmung nicht also aufgcfaßt und gelehrt habe. Zufällig nassen wir aber noch ein MehrcreS. Zufällig ist uns durch eben diesen Thalmnd die Kunde aufbcwahrt, daß zur Zeit des R. I. B. <85., und zwar bevor noch die öffentliche Wirksamfeit desselben begonnen, das Synhedrion selbst ganz nach dieser thalmudischen Auffassung und Lehre gehandelt habe, also gerade die entgegengesetzte Meinung die herrschende gewesen—und da schlägt uns Herr Kirchheim die Bibel auf? Nicht um das handelt es sich, was Herr Kirchheim und seine Freunde ans der Bibel folgern zu können vermeinen, sondern darum handelt es sich, was man zur Zeit des Thalmnds und zu R. I. B. Sakkai's Zeit insbesondere aus der Bibel gefolgert hat. Und so lange die in Frage stehende Meinung nicht als die zur Zeit R. I. B. S. Herrschende erwiesen wird, erklären wir wiederholt das Faktuni, welches Herr Or. Grätz seiner Erzählung zu Grunde legt, alsIerdichtet. Aber Herr Kirchheim weist doch auch auf die Mischnah Sanhedrin 86 und ״auf den Sifri hin, die die Funktionen des großen Synhedrtons angeben" und hinzufügen, ״denn von dort geht das Gesetz aus für ganz Israel!" Zn den Mischnioth zum Thalmud bablt heißt cs: טמגו, von ihm, vom oberst״» Gerichtshof in der Tempelhalle geht das Gesetz aus für ganz Israel! Liest man aber auch, wie im Sifri und im Thalmud Jeruschalmt, משבש, von dort, so ist ja nach dem ganzen Zusammenhänge damit nichts anderes ge-- sagt, als daß, während es über die andern beiden Gerichtshöfe, am Eingang des Tempelbergs und am Eingang der Vorhalle, noch eine höhere Instanz der Entscheidung gab, der große Gerichtshof in der Tempelhalle die höchste Instanz war, über welche hinaus keine weitere höhere Instanz vorhanden war. Aber wo in allerWelt wäre daraus zu folgern,daß außer dieserOertlichkeit das Synhedrion alleAutorität einbüße! Wtllman aber auch dieses משם urgtren in den! Sinne des: מלמד שהמקום ודם), so ist es ja überall nicht wahr, daß im Sifri und der Mischnah vsn den Synhedrtalsunktionen überhaupt, sondern nur von dem spcciellen Fall des זקן ממרא gehandelt wird, für welchen in der That, wie bereits bemerkt, die Oertlichkeit von wesentlicher Bedeutung^ war. Wahrhaft charakteristisch ist abcrUas, was folgt. Unmittelbar w eiter heißt es im Sifri: ובאת לרמת ב״ד שביבנה, überliefert

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