Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1856)
- Article
- Ein Wort an Herrn Kirchheim
- Date
- 1856-01-01
- Page
- 224 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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284 Ei» Wort an Herrn Ktrchheim. deti Jünger" erhobt und mit welcher er ״seine trauernden Schüler über den Verlust der Sühnestätte" getröstet hatte. Wir haben uns zu ׳behaupten erlaubt, daß an dieser ganzen angeblich reformatorischcn Wirksamkeit des R. I. b. S. als Regenerator seines Volkes, kein wahres Wort sei, und haben dies Schritt vor Schritt aus den thalmudischen Quellen bewiesen. Wir haben bewiesen, daß die angebliche ״Verzweiflung der Jünger" nichts als Amplificirung eines gelegentlichen Schmerzausdrucks eines Jüngers sei, der sogar dem Uebermaß der Trauer um den Untergang des Tempels selbst beschwichtigend eutgegengetreten, daß überhaupt die, angeblich dem R. I. b. S. eigenthümliche Ansicht über den beschränkten Werth der Opfer keine andere sei, als die von der ersten Einsetzung der Opfer bis zum letzten Buchstaben des jüdischen Schriftthums überall und immer hervortrete, daß aber diese jüdische Ansicht über den beschränkten Werth der Opfer keines- Wegs mit derjenigen identisch sei, die in dem Untergänge des Tempels und in dem Aufhören der Opfer einen Fortschritt erblicke, und daß eben R. I. b. S. von einem solchen Gedanken vielleicht am allerentferutesten gewesen. Wir haben bewi esen, daß es ebensowenig herrschende Meinung gewesen, daß der Synhedrialkörper lediglich innerhalb der Tempel- Halle Befugniß habe, und das Shnhcdrion und dessen Funktionen ohne Bestand des Tcmpellebens gar nicht denkbar gewesen; lediglich die Ausübung der peinlichen Criminaljustiz דיני נפשוח sei an den Sitz des Shnhedrions innerhalb der Tempelhalle gebunden gewesen, in jeder andern Beziehung der gesetzgebenden und gcsetzcntscheidcndcn Befugniß sinden wir die Autorität des Shnhedrions nirgends an den Sitz in der Tempclhalle gebunden. Es sei dies eine reine Erdichtung des Vers., die er darum auch hinstellt ohne auch nur einen Beweis dafür zu bringen. - Wir haben bewiesen, daß bereits 40 Jahre vor Zerstörung des Tempels das Shnhcdrion freiwillig die Tempclhalle verlassen und damit lediglich die Befugniß zur Ausübung der Criminaljustiz, dieser einzigen an die Tempclhalle gebundenen Prärogative, ciugcbüßt hatte, weßhalb der Untergang des Tempels nicht die mindeste Veränderung hinsichtlich der Synhedrialbefugniß bringen konnte, da außer