Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1856)
- Article
- Ein Wort an Herrn Kirchheim
- Date
- 1856-01-01
- Page
- 223 (sequence 3)
- Language
- German
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223 Ein Wort an Herrn Kirchhetm. Herr Dr. Grätz hatte S. 13. 14. 15. seiner Geschichte der Juden von R. Jochanan b. Sakkai, mit welchem er seine historische Gallerte eröffnet, erzählt: Bis zum R. I. b. S. sei cs ״herrschende Ansicht" gewesen, ״daß der Shnhcdrialkörper lediglich in- ״nerhalb der Tcmpelhalle (I^i8vl1o11at-1rA-(As.2it) Be- ״fugniß habe, außerhalb dieser Stätte verliere er aber seinen ״gesetzgebenden und gesetzentscheidenden Charakter und höre auf Ver- ״tretung der Nation zu sein. Das Synhedrivn und dessen »Funktionc n g alten bis dahin s c lbst nur als ein w es ent- ״licher Theil des Te:npellebens und ohne dessen Bestand ״gar nicht denkbar." Während also nach dieser his dahin Herrschendcn Ansicht mit dem Zusammensturz des Tempels auch jede Centralauiorität zur Wciteelcitung des Judcnthums hätte aufhören müssen, sei R. I. b. S. ״dieser herrschenden Ansicht entgegengetreten", habe, in Widerspruch mit allen bis dahin geltenden Begriffen/ ״die Shnhedrialfunktioncn von der Tempelstätte abgelöst", sie auf Jabneh übertragen, wo er ein Synhedrivn zusammentrcten ließ, und es mit der religiösen Machtvollkonnnenheit bekleidete, die es früher in Jerusalem besessen hatte. Durch diese ״Schöpfung" des R. I. b. S. habe derselbe ״dem tieferschütterten Volke eine neue Richtung voraezeichnet" und ihnen ״anstatt des Tempels einen neuen Mittel- Punkt hingestellt." Die wichtigste Funktion des Synhedrions, die Anordnung des Neumonds und der Festzeiten, sei darauf von Jabuch ausgegangen. Cs sollte die meisten religiösen Vorrechte der heiligen Stadt genießen, unter Andern das Pvsaunenblasen am Neujahrstage, der auf einen Sabbat fiele, und habe N. I. b. S. durch noch ״eine Neuerung einen wichtigen Schritt gethan das Synhedrivn selbstständig hinzustellen und von der Person des Vorsitzers unabhängig zu machen", indem er ״das Kalendcrwesen, das früher eine Chrenfunktion des Präsidenten gewesen war, dem Gerichtshöfe allein übertrug." Die Wurzel dieser ganzen reformatorischcn Schöpfuug, welche in solchem Widerspruch gegen die herrschende Meinung durchzusühren, nur der vollgültigen Autorität des RI. b. S. gelingen konnte, sei in seiner ״freien Ansicht über den Werth der Opfer" zu finden, die ihn erkennen ließ, ״daß das Wesen des Zudcnthums nicht unauflöslich an Tempel und Altar gebunden sei um mit ihm untcrzugehcn", eine Ansicht, die ihn über die ״verzweifeln-