Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1856-01-01 · Heft 4 (Januar 1856) · p. 201

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 4 (Januar 1856)
Article
Geschichte der Juden [Rezension]
Date
1856-01-01
Page
201 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2932754-2932821-2932826-2939344--01193-2939397
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

r. Der Widerspruch Schamai's und seiner Schule. 201. Widerspruch erhoben und dieser Widerspruch bilde das Kriterium dieser beiden einander gegenüberstehenden Schulen. In diesem Gegensatz haben wir wiederum den Gegensatz Hillcls und Schamai's und den Gegensatz der ihnen nachfolgenden beiden Schulen besonders zu prüfen. Denn wie seder Kundige weiß, und wie wir sehr bald nachzuweisen Gelegenheit haben werden, darf die spätere Differenz der beiden Schulen durchaus nicht auf die beiden Lehrhäupter, deren Namen sie tragen, znrückgeführt werden. Die Behauptung, daß Schamai selbst den, nach dem Verf. von Hillcl zuerst aufgestellten Jnterpretationsregeln widersprochen habe, giebt uns der Verf. gänzlich ohne weitern Beweis. Und doch ist dieser Satz nicht nur uncrwiesen und unerwetsbar, sondern, wie wir sogleich sehen werden, entschieden unwahr. Von Hillel und Schamai selbst sind uns überhaupt nur einige wenige halachtsche Sätze überkommen. Was Schamai spectell über die Hillel'schen Jnterpretationsregeln gelehrt, darüber kann der Verf. gar nichts wissen, weil sich darüber auch nicht eine Sylbe im ganzen Quellenbereiche des Thalmnds vorfindet. Unter den wenigen halachischcn Stelle» überhaupt, die von Schamai vorkominen, befindet sich jedoch Eine, Kiduschin 43s-, aus welcher sich vielmehr ergiebt, daß שמאי הזקן nicht nur die dritte Hillel'sche Regel: בנין אב anerkannt, sondern sie sogar da angewandt, wo 'שני כתובים באים בא, und ebenso die zweite: ג״ש, indem « יליף חטא חטא מתרומה und auch die sechste: היקש וטבחו או מכרו מה מכירה ע׳י אחר אף טביחה ע׳י אחר; denn nur nach Anwendung dieser letzten beiden Regeln (oder, statt des ׳3'היקש der bei dem Verf., wie wir in späteren Artikeln sehen werden, noch horrender verpönten או:רבו״ם oder תחת) stehen ihm מעילה und טביחה als ב' כתובים da, von welchen er nach einer Auffassung die gerichtliche Verantwortlichkeit des Auftraggebers bei einem durch einen Andern vollzogenen Verbrechen auch auf den gedungenen Mord übertragen haben soll. (Stehe das.) Von Hillcl kommt aber, außer dem in der vorigen Nummer besprochenen Ereigniß vor den bethyrenischen Lehrhäuptern, auch nicht Wetter eine solche Stelle vor, und wird der Verf. selbst ans dieser einzigen Stelle zngeben müssen, daß, während wir auch nicht eine einzigc Aeußernng Schamai's gegen die Hillel'schen Inter- Prctationsregeln finden, aus dieser Stelle im Gegen- 13

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.