Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1855)
- Article
- Geschichte der Juden [Rezension]
- Date
- 1855-12-01
- Page
- 170 (sequence 15)
- Language
- German
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170 Geschichte der Juden von vr. H. GrLtz. Wertet Artikel. vorgetragen, uns gerade sagen sollen, daß Hillel diese Regeln nur bei einer besonderen Gelegenheit vorgetragen habe, er also vielleicht da nur Veranlassung hatte dieser 7 Regeln zu erwähnen, ohne daß er damit das Bereich dieser Regeln erschöpft hätte. Hillel mag sonst 13 Regeln wie R. Asinael, 32 wie R. Joßi aus Galiläa oder noch viel mehr gelehrt haben, damals, vor den Alten Bethyras, hatte er nur Veranlassung diese sieben zu behandeln. Will man — und man hat in der That das Recht dazu — in der am Schluffe wiederholten Bemerkung: ״diese sieben Regeln trug Hillel vor den Aeltesten Bethyra's vor" eine besoirdere Umständlichkeit' und Feierlichkeit erblicken, so kann diese Umständlichkeit und Feierlichkeit ebensowohl der Veranlassung selbst, als der dabei vorzetragencn Lehre gelten. Und in der That sind wir sehr geneigt, diese seterliche Umstandlichkeit der besonderen Denkwürdigkeit des Momentes zuzuschreiben, der zur Anwendung dieser Regeln Veranlassung gab. Wie sollten wir nemlich in dem Momente, wo הלל דרש לפני זקני בחירה, wo Hillel vor den Aeltestcu Bethyras stand und Lehren vortrug, wie sollten wir in ihm einen andern, als den ewig denkwürdigen Äugenblick erkennen, in welchem Hillel, der babylonische Fremdling, vor die bethyrenischen Synhcdriälhäupter berufen ward jene Sabbathpeßachsrage zu entscheiden, und wo seine Meisterschaft in der Lehre einen solchen Erfolg hatte, daß die Häupter freiwillig ihre Würde auf ihn übertrugen! Uns dünkt, ein solcher Moment sei an sich denkwürdig genug, in der Erinnerung mit umständlicher Erwähnung der Lehren bewahrt zu werden, die Hillel dabei vorzutragen Gelegenheit hätte, ohne daß diesen Lehren selbst eine besondere Neuheit und Nichtigkeit innezuwohnen hätte. Wissen wir doch bereits aus der oben Nütgetheilten Erzählung dieses denkwürdigen Ereignisses, daß Hillel dabei eben diese Jnterpretationöregeln anzuwenden Gelegenhcit hätte. Drei derselben werden uns ausdrücklich genannt: "itDfn גזלה שוה ,קל Nnd היקש, die Schlußfolgerung, die Wortanälogie und die Sachanaldgie. Daß 'er Noch ein Mehreres -außer diesem damals zur Beweisführung vorgetragen, wird ausdrücklich erwähnt היה יושב וחרש להם בל היובן und mag er dort Gelegenheit gehabt haben, auch die anderen vier Regeln in Anwendung zu bringen. Daß aber hier eben jenes erste Auftreten Hillels vor den bethyrenischen Häuptern in der Erinnerung gefeiert werde , daß wir