Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1855)
- Article
- Geschichte der Juden [Rezension]
- Date
- 1855-12-01
- Page
- 166 (sequence 11)
- Language
- German
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166 Geschichte der Juden von Vr. H. GrLtz. Vierter Artikel. Äbleitnstgsregeln bezeichnet und ging daher mit vollem Fug mit der tzalachah selbst in die Mischnah über. Das einzige Unerklärbare und in der That Auffallende ist nur: wie der Vers, die Stirn haben konnte^, den dethyrenischest «Synhedrialhäuptern das halbe, von dem Perf. ist höhnische Zurückweisung üMgewandelte Wort: nbnin כבר אמרנו אם .יש, von den Lippen zu nehmen und ihre eigentliche, die Erklärung und Begründung dieser Zürückwe'isstng 'enthaltenden Red^e היקש שאמרח יש?יו השובה ובו וכו zu unterdrücken Magteil! Aber noch mehr. Dieses Faktum selbst, durch welches der Vers, dw ,angebliche Jugend und Neuheit der Jnkerpretätionsr'egeln begründen, wollte, enthält ja den schlagendsten, positivsten Gegenbeweis und macht die ganze Behauptung mit einem Schlage zu Nichte. Es ist ja klarer als der Tag. Nicht wie des Vers, vor- Hiebt, ״sind die Jnterpretationsregeln, die später als vollgiltige sllorm anerkannt würden, hier zum ersten Male aus Hillel's Munde als etwas Neues und Unbekanntes aufgetaucht," vielmehr sehen wir die dethyrenischen Synhedrialhä'upter mit dem HÄ, dem קל ווזומר und den גזירה שוה an sich, mit dem Prinzips Und der Giltigkeit der Sachanölogie, der Schlußfolgerung und der Wortanälogie an sich, ganz einverstanden, sie weisen nur nach, daß die vvn Hillel gebildete Analogie und Schlußfolgerung mangelhast sei und der Wortänalogie die traditionelle Bedingung fehle, durch welche wesentlich deren Zulässigkeit bedingt sei. Die bethyre- Nischen Synhedriälhäupter behandeln die von Hillel angewandten Jnterpretationsregeln ganz so, wie wir sie zu unzähligen Malen im Thalmud behandelt sehen, wo ״die Regeln an sich als vollgiltige Norm anerkannt lind", ihrer Änwendung aber auf den gegebenen Fall 8רבוה und השובוה, EiNwendüttgen und Einwürfe entgegenstehen, und liefert somit die an geLlicheBegründuNgsstelle des Vers. selbst den vollgiltigsten Gegenbeweis: daß die Jnterpr etationsregeln längst vor Hillels Heran fknnft etwas allgemein Bekanntes nnd als vollgiltige Norm Änerkann tes gewesen, die Behauptung des Vers, daher nicht nur allen Grundes entbehrt, sondern durch eine»