Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1855)
- Article
- Geschichte der Juden [Rezension]
- Date
- 1855-10-01
- Page
- 67 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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67 Zweiter Artikel. matischen Hinterhalt motivirenden Manier erhalten wir sogleich noch eine eclatantere Probe. Lesen wir weiter: ״Dem Gerichtshöfe allein übertrug Rabban Jochanan das Kalenderwesen, das früher eine Ehrenfunktion des Präsidenten gewesen war, so daß die Zeuge», welche über das Sichtbarwerden des Neumondes auszusagen hatten, nicht mehr wie früher, dem Präsidenten nachzugehen brauchten, sondern lediglich sich zur Sitzung des Obergerichtshofes zu begeben. Diese Neuernng war ein wichtiger Schritt, das Spnhedrion selbstständig hinzustellen und von der Person des Vorsitzers unabhängig zu machen." Zuerst wieder jene wahrheitswidrige Generalisirung und Amplificirung vereinzelter specieller Thatsachen: R. I. b. S. ordnete an, daß man auch bei mitunter vorkoinmender Abwesenheit des Gerichtspräsidenten die Zeugen über das Sichtbarwerden des Mondes vernehmen und auf dessen Grund den Monatsanfang bestimmen sollte (Rösch Haschanah, 31, 6.) — sofort wird das in der generalisirenden Hand dieses Historikers eine ״Uebertragung" des ״Kalenderwesens" an den Gerichtshof allein. Heißt's doch ausdrücklich (Sanhedrin 11., a) אין מעברין את השנה אלא אם כן ירצה הנשיא ובו'. Man darf die Ordnung des Schaltjahres nicht ohne Zustimmung des Präsidenten vornehmen, und ist's aus dem dort folgenden Nachsatz, ersichtlich, daß dies auch noch unter der Präsidentur des dem R. I. b. S. nachfolgenden Gamaliel galt.*) Ebenso: das Kalenderwesen, das früher eine Ehren- *) Anm. Dieser Nachsatz lautet: ומעשה ברבן גמליאל שהלך ליטול רשות אצל שלטון אחד שבסורי' :שהה לבא ועיברו אח השנה על מנח שירצה רבן גמליאל ורכשבא רג' ואמר רוצה אני נמצא שנה מעוברת. Aus dieser politischen Unterordnung des Patriarchen unter den Machthaber in Syrien ist wohl zur Genüge zu erkennen, daß hier von N. G. zu Jabnch die Nedc ist und sicht man zugleich die amtlichen Geschäfte, die den jamnesischen Patriarchen mitunter aus dem Sitzungsort adrufen konnten. Die Jahresreglung konnte man in solchen Fällen bedingungsweise vornehmen. Die Neumondsbesttulmung gestattete begreiflicherweise ein solches Verfahren nicht, und war somit für einen solchen Fall die An" ordnung des R. I. b. S. Bedürfnis.