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Jeschurun · 1855-10-01 · Heft 1 (Oktober 1855) · p. 61

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 1 (Oktober 1855)
Article
Geschichte der Juden [Rezension]
Date
1855-10-01
Page
61 (sequence 15)
Language
German
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Zweiter Artikel. 61 strophen berechnet, seine ewigen Triumphe feiert und sich in jeder Zeit und für jede Zeit seine kräftigen Träger -zu schaffen weiß. Wohlan denn : ,ארבעים שנה עד שלא חרב הכיח גלחה סנהדרין וישפר־ לה בחנית למאי הלכחא לומר שלא דנו דיני נפשות מ״ט כיון דהזו דנפישי להו רוצחין ולא יכלי למירן אמרו מוטב נגלי ממקום למקום. כי היכי דלא ליחייב דכיתב ע״פ הדבר אשר יגידו לך. מן המקום ההוא מלמד שהמקום גורם (ע״ז ,ח׳) Also bereits 40 Jahre vor der Zerstörung des Tempels, als das ״Tcmpelleben", »och unangetastet, das focialpolitische Leben aber argen Wirren erfüllen war, hatte das Synhedrion freiwillig die Tempelhalle, Lischehat־ha-gazit verlassen, an welche Stätte, nach des Vers, fälschlicher Meinung ihre ganze gesetzgebende und gesetzentscheidende Autorität geknüpft gewesen, Hatte sich also bereits selbst ״von der Tempelstätte abgelöst." Und welche Folge batte dieses Scheiden ans der Tempelsstätte? Keine andere als die, daß damit die Befugniß zur Ausübung der peinlichen Criminaljustiz zu Ausübung der דיני נפשות, verloren gegangen. Uebcr Leben und Tod hatte innerhalb und außerhalb Judäa ein menschliches Gericht in Israel das Urtheil nur so lange, als das höchste Synhcdrialtribunal, dessen Delegirte alle anderen waren, seine» Sitz neben den! Altar der Sühne im Gottestempel hatte. Sobald es seinen Sitz verlegte, gleichgültig wohin in Jerusalem oder außerhalb Jerusalems, ging für es selber, wie für alle Gerichtstribunale die Befugniß über Leben und Tod verloren. (Siehe Sinhedrin, 52,6. Abodah Sarah, I. o. Mackoth 6, a. Maimonides Hilchoth Sanhedrim 14, 11—14.) Dies ist die einzige Prärogative, die mit dem Sitz in der Lischchath-ha-Gazit eingebüßt ward. Daß .ein וקן ממרה sodann auch nicht חייב מיתה על המראתו ist, ist schon implicite in dieser gesetzlichen Bestimmung enthalten. In jeder andern Beziehung der gesetzgebenden und gesetzentscheidenden Befugniß finden wir nirgends die Autorität des Synhedrion an den Sitz in der Tempelhalle gebunden. Es ist das reine Erdichtung des Verf., die er darum auch ohne weiteres als Axiom hinstellt, ohne auch nur einen Beweis dafür vorzubringen. Vierzig Jahre lang bestand demnach bereits das Synhedrion außerhalb der Tempelhalle in jeder andern Beziehung in voller

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