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Jeschurun · 1855-10-01 · Heft 1 (Oktober 1855) · p. 60

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 1 (Oktober 1855)
Article
Geschichte der Juden [Rezension]
Date
1855-10-01
Page
60 (sequence 14)
Language
German
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60 Geschichte der Juden von vr. H Gmh. chanan löste also die Shnhedrialfunctioüen von der Tempelstätte ab und übertrug sie auf Jabneh, gleichsam als wenn er die Seele des Tempels aus einem verscheidenden Leibe in einen andern eingehaucht hätte. Ohne daß dieser Akt irgendwo Widerspruch gefunden hätte, vertrat Jabneh von nun an Jerusalem ganz und gar, es wurde der religiöse und nationale Mittelpunkt für die zerstreuten Gemeinden." Greifen wir sofort den Kern der ganzen Darlegung, die Anstcht über die Gebundenheit der Synhedrialautorität an die Tempelhalle, heraus, welche bis zu R. I. b. S. die herrschende gewesen sein soll, und welcher dieser mit seiner vermeintlich neuen Schöpfung habe entgegentreten müssen. Denn wenn sich diese Behauptung als falsch erweisen sollte, wenn es klarer als der Tag sein sollte, daß diese ganze Behauptung einer herrschend gewesen sein sollenden Ansicht, als ob ein Synhedrion außerhalb der Lischchat-ha-Gazit gar nicht denkbar wäre, eine totale Unwahrheit enthalte, wenn es evident sein sollte, daß die gesetzliche Existenz eines Synhedrions mit gesetzgebendem und gesetzentscheidendem Charakter außerhalb der Teinpel- Halle, außerhalb Jerusalems, ja außerhalb Palästinas lange, lange vor R. Jochanan ben Sakkai theoretisch und praktisch vorhanden gewesen — wenn dieses Alles bis zur Evidenz dargethan werden kann, dann fällt doch wohl das ganze Gebäude von der reformatorischen Größe und Kühnheit des R. I. b. S. in Schutt zusammen, dann hat doch R. I. b. S. nichts anderes ausgeführt, als — was schon von vornherein für solche Verhältnisse im Gesetze vorbereitet da lag, und was gleich ihm ein jeder Andere ausgeführt hätte, der nur, wie er, mitten im Zusammensturz der politischen Größe seines Volkes, die Besonnenheit und den klaren Blick für die ewigen Dictate des religiösen Gesetzes bewahrte, dann — ist es begreiflich, warum dieser nach dem Verf. der herrschenden Meinung so schroff entgegentretende Akt doch nirgendwo Widerspruch gefunden, weil er eben, weit entfernt, der herrschenden Meinung entgegen zutreten, nur das verwirklichte, was die Herrschende Meinung erwartete — dann endlich verwandelt sich die Bewunderung Rabbi Jochanans in die Bewunderung der göttlichen Größe eines Gesetzes, das so von vornherein für alle Kata-

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