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Jeschurun · 1855-08-01 · Heft 11 (August 1855) · p. 594

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 11 (August 1855)
Article
Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen
Date
1855-08-01
Page
594 (sequence 16)
Language
German
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594 Jütische Gciriklntezustäntt in Kurheffen. Für alles Dies reichen ein Paar Sätze dieser Verordnung den Schlüssel. §. 5 verordnet: Jede Syuagogengcmcinde soll einen Borsänger haben. §. 6 hebt die Verpflichtung einen Schächter an> znstcllcn ans, und überläßt Solches dem Beliebe» der Gemeinden. Dem Kundigen sagen diese beide» kurzen Sätze — Alles. DaS jüdische Religionswescn, für welches die Gebildeten von 1816/23 diese Ordnung entworfen, war ein Solches, für welches der Vorsänger wesentlich, der Schächter entbehrlich erschien. DaS heißt: daS NcligionSwescn für welches diese Ordnung wirksam sein sollte, war ein Solches, in welchem daS eigentliche jüdische NeligionSgcsctz antiguirt sein und in Synagoge und Gottesdienst Alles anfgcbcn sollte. DaS war aber nicht daö Judentbum, daS in der Gemeinde lebendig war, durch welches, und für welches sie ihre Jahrhunderte überdauernde Eristenz zählten. DaS war eine Ncligionspl'antasie moderner Mache, daö war die Religio» dieser ״Gebildeten" pur exolloncv, die von Außen den jüdischen Gemeinden dcS Herrn ansgcpropft und cingcimpft werden sollte. Um diese Operation glücklich vollenden zu können, mußte den Gemeinden der Nerv unterbunden, mußte ihnen ihre eigenste, heiligste Angelegenheit auS Händen genommen, mußten sie in ihrer eigensten unveräußerlich heiligen Angclcgenhcit unmündig und mundtodt erklärt werden, mußte man sich einen außer der Gemeinden stehenden, jeder sonstigen Selbstständigkcit entbehrenden Orrmä Neoteur schaffen, der den Gemeinden ihre leitenden Häupter zu ernennen haben sollte, mußte man endlich die Handhabung deö Ganzen von der Negierung zu bestellenden Provinztalcuratorcn überantworten, mußten sich zu allen diesen Aemtern diejcnigen, die am wenigsten von dem alten Audrnthum wußten und noch weniger davon hielten, am meisten empfehlen, und mußte man wiederum vor allem Einem von diesen den größten, entscheidenden Einfluß rcscrviren, für welchen man ja schon jederzeit denjenigen dcsignircn zu können glauben durfte, der sich am reinsten und hingebcndstcn alö Träger der zu propagirendcn NrligionSphantasie gerire» werde! Wie war aber eine Regierung für die Ueberzeugung zu gewinnen, daß sie sich alö befugt ja als verpflichtet — denn wenn nicht alö verpflichtet, hätte sich gewiß nie eine Regierung zu einer solchen

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