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Jeschurun · 1855-08-01 · Heft 11 (August 1855) · p. 595

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Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 11 (August 1855)
Article
Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen
Date
1855-08-01
Page
595 (sequence 17)
Language
German
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Zweiter Artikel. 595 Maßnahme befugt geglaubt — wie war's also zu bewirken, daß eine Regierung zur Ausübung einer solchen Bevormundung irgend eines, und noch dazu ihr confcssioncü fremden Religivuswcscns sich vcrpflichtet und befugt erachten und sie so bona fide handhaben konnte? Auch darüber giebt die Verordnung selbst klaren Aufschluß. §. 16 statuirt: ״Für die Abstellung der in das Kultus- und Synagogcnwesen eingeschlichencn, dem Judcnthume selbst fremden MiSbrauche wird in einer eigenen Synagogen- und NabbinatS-Ordnung — — - gesorgt werden". §. 29 ertheilt den Porstcberämter» in erster Linie ״die Aufsicht auf die Beobachtung aller die Israeliten betreffenden ge setz liehen- Anordnungen, welche die Einführung derselben in das bürgerliche Leben, deren Gewerbsthätigkeit, und die Abstellung aller mit den Pflichten der Staatsbürger in deren vollem Umfange nicht verträglichen, oder eine Sonderung von den übrigen Staatöbcwohncr» bewirkenden Gebräuche zum Zwecke haben". Wir wissen nicht, ob derartige gesetzliche Anordnungen im Laufe der mehr als dreißig Jahre erschienen sind. Wir trösten uns über- ' Haupt mit dem Gedanken, daß dieses von de» Gebildeten der Jahre 1816 — 23 beabsichtigte reformatorischc Manveuvre einen solchen Widerstand an dem gesunder» und gewisscnStrencrn Kern der Gemeinden gefunden haben möge, daß wenigstens die Ausführung stark hinter der ursprünglichen Absicht dieser ״Gebildeten" geblieben. Sind jedoch solche gesetzliche Anordnungen erschienen, so wären wir begierig sie zu sehen. DaS aber ist jedenfalls klar. Die ״Gebildeten" haben zu ihrer Negierung gesprochen: Sehet, daS alte Judcnthnm ist voller Mißbräuchc, ist voller Gebräuche, die mit dem Vollgenuß der staatöbürgcrlichen Rechte unverträglich sind, die eine Absonderung von den übrigen StaatSgenossen bewirken. Wollt ihr die Juden emancipiren, wollt ihr die Juden beglücken , so müßt ihr ihnen ihr Zudcnthum reformireu, müßt ihr sic zur Ablegung aller jener Mißbräuche, zur Lossagung von allen jenen Gebräuchen veranlassen, kurz, müßt ihr sie dahin bringen, solche Juden zu werden, wie wir, die Gebildeten ss*

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