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Jeschurun · 1855-08-01 · Heft 11 (August 1855) · p. 591

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 11 (August 1855)
Article
Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen
Date
1855-08-01
Page
591 (sequence 13)
Language
German
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Zweiter Artikel. 591 Wie sorgt sie für die geeigenten Persönlichkeiten? Welche 2luforderungen macht sie an ihre Männer, welche Oualisicationen fordort sie von den zu den Aemtern der Gemeinde-Aeltestcn, Kreisvorsteber und Provinzialvorsieher zu Berufenden? Welche Kenntntß von der Sache und welche Liebe zu der Sache fordert sie von den Männern, Venen sie die heilige Sache des jüdischen Neltgtonswesens eines ganzen Landes überantwortet? Denn es will uns doch bedüuken, daß nicht Zeder zu Allem berufen sei, daß außer Unbescholtenhcit des Karakters und allgemeiner Bildung itnb Kenntniß doch auch Sachkenntniß und — wie sollen wir es nennen —- Sachachtung, Liebe zur Sache, Interesse für die Sache — überall von Männern gefordert werden müsse, die die Angelegenheiten einer speciellen Sache zu versorgen berufen werden sollen. Wir würden es mindestens höchst sonderbar finden, wenn etwa die Bauangelegenheiten eines Landes, die Schulangeleaenheiten eines Landes Commissionen, Stellen, Collegien von Männern in die Hand gegeben werden sollten, von denen man wohl wüßte, daß sie zu d<n ״gebildetsten, redlichsten, angesehnern" Männern ihrer Mitbürger gehören, die aber vielleicht nicht das Geringste von Architektur, nicht das Geringste von derKunst des Unterrichts verstehen, oder die sich in ihrem Leben um keine Baulichkeiten gekümmert, nie in ihrem Leben ein Interesse für's Schulwesen bethätigt, ja die vielleicht durch die Ver- Wahrlosung ihrer eigenen Liegenschaften, durch die Vernachlässigung ihrer eigenen Kinder bekunden, daß sie den ganzen Werth architektonischer Pflege, den ganzen Werth pädagogischer Sorgfalt verkenneu und verachten. Und wir sollten es für möglich halten, daß eine jüdische Neligionsgemeindeordnimg Gemeindeälteste, Kreisvorsteher, Provinztalvorsteher bestelle, ohne dafür zu sorgen, daß zu diesen Aemtern, denen daS religiöse Heil so vieler Gemeinden anvertraut werden soll, nur solche Männer berufen werden können, die mit bürgerlicher Unbescholtenheit des Karakters und allgemeiner Bildung auch Kenntniß des jüdischen Religionswesens und gewissenhafte Erfüllung der jüdischen Religionöpfltchten verbinden? Ja, wir sagen es ungescheut, wir würden jüdische Reltgtonskenntniß und jüdische Religionstreue in erster Linie von einem jüdischen Religionsgemeindevorsteher fordern müssen und — wo keine andere Wahl — tiet>er auf einen besonderen Grad allgemeiner Bildung als aus ReligtonS-

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