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Jeschurun · 1855-08-01 · Heft 11 (August 1855) · p. 589

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 11 (August 1855)
Article
Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen
Date
1855-08-01
Page
589 (sequence 11)
Language
German
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3<t><!f1׳r Arilk'l. 589 Ämtern sich befinden und wie cd daber die ganze Festigkeit und Gewissenstreue von Männer» erheische, sei׳ durch irgend eine Opposition da eine Mißliebigkeit zuzuziehen, wo über ibre ganze Stellung und Eristcnz die Würfel geworfen werden können, so wird man mit Staunen den Grad von Machtvollkommenheit und Einfluß gewahren, den diese Gemeindeverfasinng auf so künstlichem Wege für Einen Mann, für denjenigen nicdcrhessischen Provinzial-Borstcher reservirt hat, der als Repräsentant aller Vorstcberämtcr Sitz und Stimme im Landrabbinatscolleginm hat. Ziehen wir das Facit auö allen diesen Betrachtungen der Organisationöarbeit der ״Gedildeten" von den Zähren 1816—1823, so müssen wir unö sagen: Hatten diese Organisatenrc in der Thal daS Bcstreden, das von allen eommnnalen Organisationen anzustrebende Ziel zu erreichen: die grmcinheitlichen Angelegenheiten den jedcdmal vorhandenen besten, tüchtigsten und gewissenhaft thätigsten Personlichkcite» der Communcn in die Hände zu bringen und sie unter die Obhut der größtmöglichsten Einsicht, Gewissenhaftigkeit und unab-- hängigen Parthcilosigkeit z» stellen — so baden sie diesen! Ziele mit jedem Satze ihrer Bestimmungen cntgcgengearbeitet. Hatten sie aber die Absicht, die Angelegenheiten jeder Provinz der absoluten Willensmacht von fünf Männern »nid die des ganzen Landes dem absoluten Einfluß Eines Manneö anheim zu geben und diesen faktischen AbsolutiSmuö durch ein künstliches Gewinde fiktttiver Formen zu verhüllen — so haben sic dieses Ziel vollkommen geschickt erreicht. Wir haben bis jetzt diese Ordnung für die kurhessischcn jüdischen NeligionSgcmcinde» nur von ihrer rein cominunalen Seite betrachtet, und die Eigenthümlichkcite» zu zeichnen versucht, die sie im schroffen Gegensatz zu irgend welchem gesunden GemeindeorganiömuS überhaupt darbictet. ES erübrigt uns noch, sie doch einmal von ihrer religiösen, von ihrer jüdisch-religiösen Seite zu betrachten und einmal zu kehen, welche, und aus welche Weise sie denn dieser speciellcn und doch wahrlich hinreichend wesentlichen Sette ihrer Aufgabe Rechnung getragen. Denn wie sehr sich auch die ״Gebildeten" von den Jahren 1816—1823 durch ihre Bildung sonst vielleicht dem Bedürfniß enthoben gefühlt haben mögen, sich irgend wie mit der Kenntniß und der Uebung deS ״Religiösen", deS ״jüdisch Religiösen" in Evntakt

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