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Jeschurun · 1855-08-01 · Heft 11 (August 1855) · p. 585

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 11 (August 1855)
Article
Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen
Date
1855-08-01
Page
585 (sequence 7)
Language
German
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Zweiter Arttlel. 585 selbst die Verantwortung eigener, thätiger Wirksamkeit trägt, wer wie hier nichts selbst zu verwalten und zu üben bat, sondern nur die Dienstveruachlässiguugeu und Pflichtwidrigkeiten Anderer zur Anzeige bringen soll, — der kann mit dem besten Willen nicht einmal diese AufsichtS- und Anzeige-Pflicht gewissenhaft erfüllen, und kann nie dem Odium einer solchen Stellung entgeben. Nur wer selbst thatig dient, kann den Dienst überbanpt bcurtheilen, nur wer selbst leistet, bat ein richtiges Auge für die Leistungen Anderer, nur wer die Verantwortung einer noch höheren, schwereren Dtenstthätigkeit trägt und darin musterhaft voranleuchtcn kann, nur wer selber dem Tadel und der Verantwortung unterliegt, mag auch daS schmerzliche Geschäft deS TadelnS und des zur Verantwortungbringeus erfüllen. Obne jene Gewähr und dlcseS Gegengewicht kann eine solche Stellung nie dem vhiöseu Schein eines Delatorenberufs entgehen, für den in keinem GemeiudeorgantSmuö eine Stätte sein sollte. Dieses ganze Ressort der Kreisvorstcber erscheint unS somit als die dritte Abnormität dieser sonderbaren jüdisch religiösen Gemeindeordnung. Die Bedeutungslosigkeit, zu welcher wir daS Institut der Gemeindeältesten — diese natürlichsten und berechtigsteu Träger deS ganzen Gemeinwesens — und der Kretsvorsteber, beide zusammen die einzigen religiösen Verwaltungsbeamten, die wenigstens noch von Juden gewählt werden, durch die Art der Wahl und der angewiefetten Stellung reducirt sehen, mahnet uns-, daß wir den Schwer- Punkt der kurhessischen jüdisch-religiösen Gemeindeangelegenhetten anderwärts zu suchen haben. Und in der That gravitirt auch das Ganze in dem Institut der Provinzial-Vorstande. 8 29 der Verordnung legt das ganze Wohl und Weh der jüdischen Religionögemeindeu in die Hände der Provinzial - Vorsteher. Sie haben Alles und Alle zu beaufsichtigen, über Alles Bericht und Gutachten zu erstatten, ihnen sind alle Anstalten und Angestellte utttergebcn, sie haben die Rabbiner zu wählen und abzusetzcn מלכין 'N.1V1 מהקים מלכין, sie sind die Ordner, Leiter und Verwalter des Ganzen, und diese einzigen wirklichen Vorstände der jüdischen ReligionSgemcinden in Kurhessen — ernennt daS Ministerium des Innern! Wir haben schon in dem ersten Artikel auf die gefährdete Lage

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