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Jeschurun · 1855-08-01 · Heft 11 (August 1855) · p. 584

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 11 (August 1855)
Article
Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen
Date
1855-08-01
Page
584 (sequence 6)
Language
German
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584 Jüdische GemeinLezMndt in Kurhessen. erdenken, wenn man der Gemeindcältestenwabl anch noch den letzen Nest der Zuverlässigkeit und Bedeutsamkeit rauben wollte? ׳Auster dieser beispiellosen Gcmeindeältcstcnwahl ist nun aber dem Krcisvorstchcr keinerlei sonstige verwaltende Thätigkeit eingeräumt. Er ist sonst nichts als — Berichterstatter an die Obcrbchördcn! Er hat nach § 25 sich eine genaue Ken nt nist der Familien- und Gewcrböverhältnisse und auch des Kultus-, Unterrichts- und ArmcnwcscnS in allen Gemeinden seines Kreises zu vcrschaffen, über Alles an die Oberbebördcn zu berichten und VerbcsscrungSvorschläge zu machen, bat die nächste Aufsicht über die Acltestcn und Vorsänger zu üben un d von a lle n Dicnstvernacblässigungcn und Pflichtwidrigkcitcn derselbe» die Beborde in Kcnntnist zu setzen! ssiebe das.) Wir verwahren uns feierlichst dagegen, dast unseren Aeustcrnngen irgend welche persönliche Beziehung unterlegt werden könne. Wir kennen nicht eine einzige der betreffenden Persönlichkeiten. Wir sind überzeugt, die kurhesfischcn Krcisvorsteher sind alle ehrenwertste Männer. Ja wir sind überzeugt, dast sich das Alles in der Wirklichkeit viel besser machen möge, daß der allgütige Schöpfer den Menschen durchschnittlich mit einem solchen Fond sittlicher Kraft aus - gestattet habe, dast der Karaklcr die traurigste Verkehrtheit einer Stellung zu überwinden wisse. Wir haben cS hier nur mit der Gemcindcvcrfassung, mit dieser künstlich geschaffenen Ordnung und den anö ihr hcrvorgchcndcn Stellungen und Aemtern zu thnn. Und der Meinung sind wir allerdings, dast eine solche Ordnung keine Bestimmungcn treffen und keine Stellungen schaffen dürfe, die an sich nur schädlich und gefährdend wären, und deren Schädlichkeit nur durch die bessere Natur der Menschen überwunden werden könne. So wenig, wie kein Arzt eine schädliche Arznei in dem Vertrauen verschreiben darf, daß die Natur, die gegen so manch/ Verstöße des ArztcS gewappnet sein must, auch die Schädlichkeit dieser Medicin überwinden werde. I» beiden Fällen — wenn man nichts Heilsamcrcö weiß — thäte man besser, der sittlichen und physischen Natur Alles zu überlassen. Nun sind wir in der That der unmaßgeblichen Ansicht, dast in keinem Vcrwaltungsorganismus eine blos beaufsichttgende Stelle geschaffen werden darf. ' Wer nicht selbst mit eigener Thätigkeit als wirksames Glied in dem Organismus steht, wer nicht

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