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Jeschurun · 1855-07-01 · Heft 10 (Juli 1855) · p. 547

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 10 (Juli 1855)
Article
Nachklang des Schawuothfestes
Date
1855-07-01
Page
547 (sequence 2)
Language
German
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Nachklang des Schawuothscstes. 547 glyphenkundigc Aegyptens, alle Zoroastcrs, alle Solons!c. znsaininengerufc» werden, um den Traum;11 deute», in welchen ,na» sich einge>chläfert Hut. Da liest man in den Wedaö, in den Zcndbüchcrn -c. 1c. und hascht »ach einer Parallclstelle, mit dem göttlichen Gesetzbuche Moschch's, um hiernach Alles zu »wdcrircn, rcduziren, abragire», was dem Leben, drin jetzigen hochgeschraubten, selbstgebildeten Leben, mit seinem materiellen Heißhunger, mit seinem unersättlichen Hange nach Besitz, Genuß und Bequemlichkeit, nicht zusagt. Aber die Gott entstammte Religion will nicht ans Menschen- Machwerken benrtheilt, nicht aus zerbrechlichen, theils schon zerbrochenen Zisternen geschöpft, sondern der Labetrank der Seele, die Quelle lebendigen Wassers, muß ans ihrem eigene» Gebiete aufgesucht werden, wenn nian in der That nach dem Worte Gottes dürstet. Und da wollt ihr, Kinder der Zeit, »och unterscheiden zwischen Lehre und Gesetz? wollet zwar bekenne» die Lehrsätze Moschch's, aber nicht die von ihm gelehrten Gesetze? wollet bemäkeln, anöschciden, ausgeben diejenigen, die euer« Begriffen, eurer Denkweise, eurer ״Gewohnheit, eurer Art zu leben, widersprechen? — Wo findet ihr in der ganzen heiligen Schrift die Unterscheidung zwischen Lehre und Gesetz? Geht darin nicht überall Lehre »»d Gesetz Hand in Hand? Nimmt nicht vielmehr das Gesetz den umfangreichsten Thcil der b. S. ein? Wird nicht überall mehr auf Pflichterfüllung, als auf Anerkennung der Glaubenssätze gedrungen? Ist also nicht die Pflicht, die ganze israelitische Pflicht, wie fie die Thora lehrt, nur daS Ziel des Lehrinhalteö? — Hinweg daher mit der Trennung der Glaubenslehre von der Pflichtcnlehre, wie sie in den sogenannten ״israelitischen Rcligionöbüchern", seitdem das Christel» auch auf dem Gebiete der Religion zur Modesache wurde, gang und gebe geworden ist. Hinweg mit der Art und Weise, wie der Schuljugend ״systematischer Religionsunterricht" aus einem umfangreichen Buche ertheilt wird, in welchem aber die eigentlich israelitischen Gesetze, die äußern Religionspfltchten, zusammengefaßt mit dem Ntvelltrungsworte ״Ceremonial", auf einer halben Seite abgcthan werden. Lehre und Gesetz sind um so weniger zu trennen, als oft das Verständniß einer israelitischen Pflichtenlehre nur von der ausschließlich ihr zu Grunde gelegten Glaubenslehre abhängt. Wer könnte z. B.

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