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Jeschurun · 1855-05-01 · Heft 8 (Mai 1855) · p. 447

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 8 (Mai 1855)
Article
Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen
Date
1855-05-01
Page
447 (sequence 12)
Language
German
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Erster Artikel. 447 er das Judenthum hochachten lernen würde, die aber bescheiden ihre stillen und doch so tbatenreicben Lebenskreise vollenden, ohne viel mit dem Staate und seinen Trägern in Berndrung zu kommen. Weil er aber dieses Alles nicht weiß, weil er dieses Alles nicht kennt, ist es ein Wunder, daß er nun, nur zwischen den Bettler und den Banquier, nur zwischen den Hansirer und den Arzt oder Advotaten gestellt, seine Rathgeber in ^uclaiois, seine Vertrauensmänner für die jüdischen Angelegenbeiten sich nur aus den Reihen dieser Lehtern, aus den sogenannten böhern, gebildeten Schichten wählt, damit aber, nach dem ganzen Wurf der Zeiten, die heiligsten Gcwissensangclegenheiten seiner jüdischen Staatsgenossen in die Hände Derer zu legen Gcfabr läuft, deren Denken und Leben längst sich dem Judenthume entfremdet, und die die Heiligthümer selbst weder mehr kennen noch achten, deren Heil zu beratben und zu verwalten der Staat sie bestellt? Diese Gefahr liegt so nahe, Hirse Gefahr liegt so offen, daß nur ein Wunder die jüdischen Heiligthümer aus einer solchen Gestaltung der Dinge zu retten vermöchte. Die Gemeinde des Herrn, diese von Gott bestellten Träger Seiner Heiligthümer mundtodt bei Seite geschoben — und diese Heiligthümer vielleicht den unkundigsten, ihnen feindseligsten Händen überantwortet — die Träger der Gemeinden, die Verwalter ihres Hciligthums, die Lehrer ihres Religionsgesetzcs, nicht Gott im Himmel und ihnen, den Gemeinden, als deren ersten und natürlichsten ׳Kommittenten aus Erden , sondern staatlichen Behörden, Regierungsstellen verantwortlich, die vermöge ihres Bekenntnisses, ihrer Stellung, ihres Berufes, ihrer Erfahrung, nur die allerunzureichendste Kenntniß von dem Ernst der Dinge haben können, um die es sich handelt — der Cherubimfitng der göttlichen Allmacht und Gnade muß ganz besonders seine Thora schirmend umgeben, wenn sie aus diesen Gefahren siegreich hervorgeht. Wobl sind wir überzeugt, unter all den von der Regierung und ibren Organen seit 30 Jahren den kurhessischen jüdischen Religionsgemeinden gestellten Aeltesten, Vorstehern, Rabbinern und Lehrern, hat es manchen jüdischen Edeln gegeben, der dennoch sein aus Regierungshänden hingenommenes Amt nur als von Gott und dessen heiliger Gemeinde ihm anvertrautes Heiligtbum verwaltet, sich mit

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