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Jeschurun · 1855-05-01 · Heft 8 (Mai 1855) · p. 445

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 8 (Mai 1855)
Article
Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen
Date
1855-05-01
Page
445 (sequence 10)
Language
German
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Erster Artikel. 44 b eben so wenig kann der Staat für dieses NeltgionSgeseh Lehrer und Interpreten bestellen. Er kann sich aus staatlichen Rücksichten die Bestätigung der von der Gemeinde Gewäblten Vorbehalten. Aber er kann diese Wahl selbst nickt direkt oder indirekt vollziehen. Ist aber mit der Vernichtung der religionsgemeinheitlichen Autonomie allen religiösen Gemeindeverbältnissen der religionsrechtliche Boden entzogen, ist damit ferner selbstverständlich der Entfaltung eines jeden religiösen Gemeindelebens der eigentliche Nerv unterbunden, giebts im buchstäblicken Sinne eine jüdisch-religiöse Gemeinde nickt mehr, bat die Eristen: einer jüdischen Religtonsgemeinde als Träger der jüdischen Heiligtbümer faktisch aufgehört — welche Gewähr und Sicherung haben dann diese Heiligthümer selbst noch in dieser gemeindclosen Verwaistbeit? Welche Gewähr und Sicherung haben dann noch die Glieder der einstigen Gemeinde, die Juden — denn diese bleiben dock mit ihrem religiösen Bedürfniß, wenn sie auch als Gemeinde zu eristiren aufgehört, ja sie bilden ja mit ihrem religiösen Bedürfnis; den eigentlichen Gegenstand dieser ganzen staatlichcn Fürsorge — nun denn: wie finden sich diese Juden, beispielsweise diese 8 bis 10,000 Juden, die der kurhessischc Staat zählt, hinsicktlich der Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse gesichert, nachdem der Staat diese Fürsorge ihren eigenen Händen entnommen, und sie für sich reservirt oder den wenigen Auserwählten, den wenigen von ihm ansgewählten Juden übertragen? Kennt der Staat das Judenthum? Kennt der Staat die Juden? Weisi er, kann er wissen, was das religiöse Bedürfniß der Juden heischt? Weiß er, kann er wissen, waS seine Auserwählten als Juden sind, in welchen Beziehungen sie gerade zu den Heiligthümern stehen, die er ihren Händen anvertrauen will? Wie, wenn nun gerade die, die er als die Intelligentesten, die Gebildetsten kennt, die.Unwissendsten, die Aermsten hinsichtlich der jüdisch-religiösen Bildung wären? Wenn die, die er als pflichttreue Bürger achtet, hinsichtlich der jüdisch-religiösen Pflichten die Gewissenlosesten wären? Wie, wenn sie nun den Rest, den kleinen winzigere Rest, der ihnen bei ihrer Unkenntnis;, oder ihrer Untreue vom Judenthume übrig geblieben, wenn sie nun Den als das Ein und das All des Judenthums betrachten und ihre ihnen vom Staate übertragene Stellung nun nur dazu benutzen würden, um auch das Judenthum der 10,000 bis auf diesen winzigen Rest

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