Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1855)
- Article
- Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen
- Date
- 1855-05-01
- Page
- 442 (sequence 7)
- Language
- German
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442 Jüdische Gemetndezustände in Kurheffen. gemäß zustehenden Rechts ihre Communalvertreter selbst zu wäblen, durch seine stellvertretende Tbätigkeit zn ersetzen vermöchte. Alles dies — dünkt uns — ist klar. Suchen wir nun die autonome jüdische Religionsgemeinde in Kurhessen! Suchen wir ihre Betheiligung bei der Wahl ihrer Vertreter, bei der Wahl ibrer Vorstände, bei der Wabl ihrer Rabbinen! Suchen wir! Wir dürfen lange suchen: von allem Diesen, ist nichts, gar nichts da, bis auf die letzte Spur ist jeder Schein von Autonomie der jüdischen Religionsgemeinde vernichtet! Mit Ausschluß des Vorsängers, der von der Gemeinde und des Schächters der — bezeichnend genug —- gar nicht! angestellt wird, ist die Gemeinde in allen ihren eigensten, unveräußerlichsten, heiligsten Angelegenheiten mundtodt gemacht! Bei keiner Wahl hat sie auch nur ein Sterbenswörtchen darein zu reden. Alles geht ohne sie vor und wird ihr nur zur Wissenschaft und Nachachtung kund gethan! (siehe §§. 4. 9. 24. 39. 30. 31. 35. der Verord. v. 30 Dec. 1823.) Wer wählt die Gemeindeältesten? Der Kreisvorsteher. Wer wählt den Kreisvorsteher? Die Gemeindeältesten! Wer wählt die Orts-, Bezirks-, Kreis-, Provinzialrabbincr? Die Provinzialvorsteberämter. Wer wählt den Landrabbiner? Die Provinzialvorsteherämter (ist aus der Verordnung nicht ganz deutlich, liegt nur dem Sinne nach darin, ist aber in der Praxis also gehalten worden, ja, wenn wir nicht irren, ist der Landrabbiner nur auf Vorschlag Eines Provinzialvorsteheramtes von der Regierung bestellt worden!) Wer hat Alles und Alle zu beaufsichtigen, Alles und Alle zu controlliren, zu bestellen, zu entlassen, zu berichten, zu begutachten? Die Provinzialvorsteherämter (§. 29). Wer wählt die Provinztalvorsteherämter? Das Ministerium des Innern. Die Gemeinde, die priesterltcbe, freie, unantastbar berechtigte, heilige Gottesgemeinde, Hie ist in allem Diesen nicht da, die ist in allem Diesen vernichtet, die erscheint überall nur als das todte, unmündige, unzurechnungsfähige, willen- und rechtlose Substrat, für welches man, wie für ein blödsinniges Mündel sorgen muß, das man aber in seinen eigensten Angelegenheiten nicht einmal um seine Meinung, seine Ansicht zu fragen hat.