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Jeschurun · 1855-04-01 · Heft 7 (April 1855) · p. 394

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 7 (April 1855)
Article
Aus Hamburg
Date
1855-04-01
Page
394 (sequence 5)
Language
German
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394 Gemeindewesen. des Gemeindelebens wankten ^22 sein konnten; und als nun die Risse hier und da sich zu erweiteren begannen, als die Vorsteher in Zwiespalt untereinander in den wichtigsten Angelegenheiten entweder rathloS waren, oder ohne Einsicht und ohne Recht dekretirten, als die wichtigsten Anstalten ohne genügende zuverlässige Aufsicht sich befanden, als um nur ein Beispiel zu nennen, die Thalmud Thora sich mit der kümmerlichen Leitung begnügen mußte, die fü״f beschäftigte Kaufleute ihnen zeitweise angedeihen lassen konnten, — da erkannten Vorsteher und Gemeinde daS Mißliche eines Zustandes, in dem eine große Heerde sich ohne Hirten befindet. Endlich nach einem zweijährigen Interregnum entschloß ftd> der Vorstand einen — מורה צךק nach Hamburg zu berufen. Es lebten damals noch so manche Erinnerungen auS dem Jahre 1648 in der Gemeinde, daß der Vorstand die Wahl auf eine hier ganz unerhörte Weise, nach den Regeln der ״Demokratie auf der breitesten Grundlage" vornehmen ließ. Es ward nämlich von Urwählern, zu denen jedes Mitglied der Gemeinde zählte, ein Wahlcomitä gewählt. Man hat znr Zeit viel über und gegen dieses Comits gesprochen; man hat eS getadelt, daß die Intelligenz, daß — worauf es hier doch hauptsächlich ankäme — die speciell jüdische Intelligenz nicht genügend darin vertreten war; aber das muß man gestehen, es bewies sich als ganz richtig, was man bei politischen Einrichtungen mit Ur- Wahlen bezwecken will, das Comitö war das treue Abbild der Gemeinde. Ist obiger Vorwurf gegründet, so zeigt er nur, wie weit die jüdische Intelligenz unter den Privatleuten unserer Gemeinde reicht. In religiöser Beziehung war durch jene 21 Männer jede Nüance von rechts bis links (die äußersten Extremen von beiden Seiten vielleicht abgerechnet) vertreten. Gleich anfangs mußte es dem Wahlcomitö klar werden, daß die Bedingungen, die der Vorstand für den Neuzuwählenden festsetzte, weder mit den Wünschen noch mit dem Beutzen der Gemeinde übereinstimmten. Der Thcil der Gemeinde, der überhaupt die Wahl eines geistlichen Ober- Hauptes für nothwendig hielt, wollte ihn, gleichgiltig unter welchem Titel, so gestellt wissen, daß er unabhängig von den Willen Einzelner, wie von dem bon plaisir des Vorstandes, lehren und wirken könne; man wollte leinen unter den Titel eines מ׳צ von dem Vorstehercottegio abhängigen Diener, der nicht einmal die Erlaubniß haben sollte, in den geistlichen Angelegenheiten der Gemeinde ohne Aufforderung des Vorstandes ein Gutachten abzugeben; man wollte ferner das geistliche Oberhaupt

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