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Jeschurun · 1855-03-01 · Heft 6 (März 1855) · p. 335

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 6 (März 1855)
Article
Jüdisches Gemeindewesen
Date
1855-03-01
Page
335 (sequence 20)
Language
German
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Dritter Artikel: Thalmud Thora. S. Die Gemeinde. 336 Autoritäten dcö Staates verbrieft» und besiegeln zu lassen! Ueberlassen wir es ihnen, eine Jnkcrvcnirnng zu provociren, die in ihrer Begründung so unberechtigt als unselig in ihren Folgen erscheint! Haben wir denn in den letzten 30 Jahren noch nicht gelernt, wobin eine solche Jntcrvcnirung führt? Vergessen wir doch nicht, die Hand, die den Aufbau dekrctirt, »ms! sich auch zur Dekretirung des Nicdcrrcisiens berechtigt halten, wenn ihr daS Nicdcrrcisie» als Aufbau erscheint. Und wonach soll eine »ichtjüdiscbc Behörde benrtbcilcn, was int jüdisch-religiösen Kreise Ansinnen sei, was Nicdcrreißcn? Kann sic sich dabei anders, als vurch anderweitig gegebene Sympathien und Antipathien oder durch Analogien mit andern Verhältnissen leiten lassen, die aber von den jüdischen ihrem ganzen innern Wesen nach völlig verschieden sind? Schlinim genug, das; da nun einmal durch das unjüdische Gebahren von Vorständen und Rabbinen der letzten 30 Jahre die Intcrvenirung der Staaten in die innern jüdisch-religiösen Angelegenbeiten berbergcsührt ist, wir nun gcnöthigt sind, für unser jüdisches Heiligthnm vor nichrjüdischen Tribunalen zu plaidircn und unser von den eigenen Brüdern mit Füßen getretenes Recht zu vindiciren. Aber hüten wir nnS, diese nun einmal bestehende Intervention nun auch unserseits zur Ausübung eines Zwanges gegen Andere zu mißbrauchen! Wie aber die jüdischen Religions-Gemeinden, indem sie der!חלמוד '■'?ורד den Rücken kehrten, ihre Autononiie, ihre eigene Freiheit verloren, wie ihnen damit das ganze Bewußtsein ihres unveräußerlichen Rechts abhanden gekommen, eben so entschwand ihnen damit auch sofort das Bewußtsein ihrer Pflicht, verloren sie die Ginsicht und die Selbstkennt »iß dessen, was ihnen die Thorah als ewig anzuslrcbcnde Zwecke, als ewig zu lösende Aufgabe setzt. Also, daß sie sich mit ihren höchsten und heiligsten Angelegenheiten des Gewissens selbst den jeweiligen Einfällen irgend einer dreisten Unwissenheit oder den Eingebungen einer crpcrimcntircndcn Charlataucric überantwortet sehen. Der schöne Begriff: ״ ׳מומחה לריבי'םdem V olkc erprobt," ist schon lange dahin. Woher sollen die unkundigen Gemeinden erproben, wer ihnen der Kundige sei! Wird'S doch bald genügen, ein hebräisches Buch nicht von der linken Seite zu offnen, um dem Volke als zum Rabbiner befähigt zu erscheinen! Nicht einmal

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