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Jeschurun · 1855-03-01 · Heft 6 (März 1855) · p. 333

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 6 (März 1855)
Article
Jüdisches Gemeindewesen
Date
1855-03-01
Page
333 (sequence 18)
Language
German
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Drltter Artikel! Thalmud Thora, g. Die Gemeind«. 333 betreffenden Gemeinde zu fördern. Allein die Vorstände uitb Radbinen, die auf solche Weise die Gemeinden geknechtet und zur Ausführnng ihrer hierarchischen Gelüste die Autorität der Staatsregierungen mißbrauchten, haben die jüdische Geschichte um ein düsteres, aber lehrreiches, alle Folgcgcschlcchtcr warnendes Blatt bereichert, haben Israel gezeigt, wohin cs kommt, wenn Israels Gemeinden aufhvren ein Pricstezwolk zu sei» und an ihre Statt eine in Israel unbekannte, »»jüdische, hierarchische Pricstcrwirthschaft anskommen lassen. Wenn daher in allerjüngstcr Zeit selbst ein jüdischer Rabbiner — dem freilich die schwere, kaum zu losende Riesenaufgabe geworden, auf einem Boden, wo', wie kaum irgendwo sonst, Jahrzehnte hindurch die eben gezeichnete hierarchische Tyrannei gerast und unter der für ihre Zwecke gewonnenen Aegide der staatlichen Autorität die Rechte der ihr anvcrtrautcn jüdischen Gemeinden mit Füßen getreten und den Geist des Abfalls vom Judcnthume in alle Fugen des jüdisch religiösen Gemeindelebens getragen, wo somit die Gestaltung der jüdisch religiösen Angelegenheiten ans unnatürliche Weise sich fast, ganz in die Hände nichtjüdischcr Staatsauioritäten gelegt vorfinden, und die Gemeinden selbst fast dem Bewußtsein ihrer Thora- Pflicht entrückt sind, ,auf diesem Boden die Rückkehr zum ungetrübten gesetzlichen Zndenthum anzubahnen — wenn dieser Rabbiner nun auch sich soweit verirrt, die nunmehr dem gesetzlichen Judenthnme wieder hold gewordene staatliche Macht zur Ausübung eines religiösen Pflichtzwanges zu niiSbrauchcn, dann stebt es freilich denen schlecht an hierüber Zeter zu schreien, die eben diese ganze, in Israel sonst unerhört gewesene, Einmischung der Staatsgewalt in die inneren jüdisch religiösen Angelegenheiten und noch dazu zur Ausführung ihrer gesetzwidrigen sogenannten Reformen provocirt, die eben seit 30 Jahren dieses ganze unjüdische von der Staatsgewalt getragene hierarchische Gebühren in Israel zur Tagesordnung gemacht, und die eben diesem Rabbiner den Kranz der Verherrlichung und das Diplom collegialischcr Brüderschaft würden überreicht haben, wenn er z. B. die Anstalten, zu deren pflichtgemäßem Gebrauch er mit Hülfe der Staatsgewalt nöthigen wollte, etwa auf Grund der Erklärung einer gewissen Rabbinervcrsa'umlnng, mit Hülfe derselben Staatsgewalt hatte schließen lassen wollen.

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