Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1855-02-01 · Heft 5 (Februar 1855) · p. 290

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 5 (Februar 1855)
Article
Deutschland : aus dem Nassauischen [Nachricht]
Date
1855-02-01
Page
290 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2932754-2932807-2932813--00422-2938424
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

290 eben an Ucberfluß von (Sewiffenflfmbeit unter betn SRegimc nuferer Bezirksrabbinen. Waren Sie schon einmal an einem Sabbath oder Festtag in nnserm Ländchen? Haben Sie da die Männer und Frauen, die Alten, die Krüppel mit ihren תפלוח und מחזורים über Feld stnndenweit zur Sunagoge ihres ״Hauptortes" wandern gesehen? Fragen Sie sie einmal, warum sie die Sabbathruhe breche», warum sie zum Theil den 2רןךןן überschreiten, warum sie Ln ihrem Orte keinen Gottesdienst haben? Ob sie kein mft, kein Bethaus, keine Thora haben? Da werden Jhnefi die meisten mir Thrancn in den Augen erzählen, wie sie wohl über מבין, wohl ein Bethaus, wohl Sisre Thoroth haben; aber an dem verschlossenen Bethauö am Sabbath vorüber ziehen und den Rabbinen ffn Herzen einen "מי שהיריד machen, die ihnen ibre Bcthäuscr geschloffen, die ihnen bei Polizeistrafc untersagt, in ihren Wohnorten ihrem Gotte zu dienen, diesie zur Ucbertretung der Sabbatbgesetze Notlügen, die sie aus ihren Familien reißen, um anderwärts einem Gottesdienste beizuwohnen, den sie im Kreise der Ihrigen, im eigenen Orte haben konnten — und Jahre lang gehabt haben. Da wird man Ihnen erzählen, wie eS noch keine Ewigkeit her sei, als ein Bezirksrabbiner einer seinem Wohnorte reichlich li/2 Stunden fern liegenden Gemeinde das Gotteshaus schließen, die Sisre Thora mit Gensd'armen, damals Reservisten, aus dem Hechal holen und in seine Residenz rransportiren ließ, damit die Bewohner genotlngt wären, zu ibm, in seine Synagoge zu kommen, wenn sie Gott aubeten wollten/Solchen Thatsachcn gegenüber muß ich in der That die Behauptung meines frübereu Artikels berichtige!: und dahin ergänze!:, daß es noch mehr Noth thue, unsere Gemcindegliedcr über die Gränzen bet Befugnisse ihrer Rabbinen und über die Unverbrüchlichkeit ihrer Mchte Jenen gegenüber aufzuklären. Der Herr Anwalt unserer BezirWrabbinate wollte aber nicht wieder etwa auch hier entgegnen, die jetziHtn Bezirkörabbiner hätten daS Gesetz bereits vorgefunden, hätten cö nicht provocirt u. s. w. Wir wissen nicht, ob und in wie weit dies sich also verhalte, aber wäre eS das auch. An dem Bestehen, wie am Erlaffen derartiger Gesetze tragen nur die Rabbinen die Schuld. Unsere h. Negierung will nur das Veste und ersäßt derartige Bestinnnungen bona fide in der besten Absicht, denn sie kennt die jüdischen religiösen Bcrhältniffe nur aus dem Munde unserer Hirten. Wenn aber diese nicht selbst einen solchen unerhörten Gewissenszwang der ihrer religiösen Obhut anvertrauten Heerde billigten, sie würden die h. Negierung über den Sachverhalt aufklären und sich nicht zu Werkzeugen eines Zwanges Herbeilaffen, der in schreiender Weise mit den Pflichten und der Aufgabe geistlicher Hirten contrastirt. Was endlich die die Consirmation begleitenden Umstände gewesen, die uns ihrer Gesetzwidrigkeit halber wenig mit dem Geiste zu harmoniren schienen, der eine jüdische Consirmation durchwehen sollte, so gestehen wir in der That wenig Erbauliches darin zu'finden, daß die rheft 11 auffltnemm der Banqn Heu ®erneu!ete, aus ,er entschie! t im Wese;efestigung ',e der Verl agung von nde. (Nat. acr die Petit lesten zur 2 leranlaffen, נ ihm die! 1 gestatte. Staatsregier ist Ueberg te, in der auch überr- 1en snr, unisswn ges tion empfvi 80 gegen ieuugthuuuc ven verstarb m Dahiuges er Erhebst- , das aus j von Fami nngen an , ,resbeiträgeu!tion eines

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.