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Jeschurun · 1855-02-01 · Heft 5 (Februar 1855) · p. 289

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 5 (Februar 1855)
Article
Deutschland : aus dem Nassauischen [Nachricht]
Date
1855-02-01
Page
289 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Auögcgclien drn 1. Februar 1855. Zn dieses Beiblatt werden Inserate zu;; kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. Deutschland. Aus dem Nassauischen, im Januar 1655. Der von Herrn Vezirksrabbiner TreuenselS im 2ten Beiblatt zum Januarheft d. I, gegebenen Berichtigung eines Artikels aus dem Nassauischen im November v. I. gegenüber glaubt der Einsender jenes Artikels sich ein Paar Worte der Erwiederung erlauben zu müssen, keineswegs ist jene ״Berichtigung" geeignet, uns über die Besorgniß zu beruhigen, daß es in Wahrheit nicht Noth thue, unsere Rabbiner über die (Kränzen ihrer Befugnisse und über die Rechte bei* Gemeindeglicder ihnen gegenüber auszuklären; vielmehr bestätigt sic leider nur zu sehr die von uns behauptete Thatsache. Sie giebt zu, daß im Jahre 1851 über die Zulässigkeit eines Zwanges zur Confirmation jüdischer Schulkinder bei der herzogl. Staatsbehörde angefragt worden, sic giebt zu, daß wiederum im vorigen Jahre es nothwendig war, das Recht der Gewissensfreiheit der Möglichkeit eines solchen Zwanges gegenüber zu vertreten, und liegt es somit klar am Tage, daß allerdings die Idee eines solchen Zwanges im kreise unscrer Vezirksrabbiner gehegt worden sei — denn nur von dieser Seite kann eine solche Anfrage ergangen und eine solche Maßregel beabsichtigt worden seül — und daß wir nur der Erleuchtung unserer h. Regierung und der bessern Einsicht des mit dem Referat betrauten Bezirksrabbinerü Herrn TreuenselS cS verdanken, wenn wir bis jetzt in dieser Augelegenheit mit der direkten Ausübung eines Zwanges verschont geblieben. Den Einwurf aber, daß von 6000 nassauischen Juden die betreffende Eingabe nur 20 Unterschriften gehabt, hätten wir aus dem Munde des Herrn Vertreters unserer Gewissensfreiheit lieber — nicht vernommen. Ein Unrecht wird nicht größer, wenn Tausende und nicht kleiner, wenn nur wenige, wenn nur zwanzig, wenn auch nur ein Einzelner, und wäre es der letzte Bettler Ln einem Lande, darunter leidet. Vielmehr gerade in dem Schutze, den man dem Gewissen einer Minorität, einer oft bedeutungs- und wehrlosen Minorität angedeihen läßt, zeigt es sich erst, daß man in Wahrheit das Recht — und nicht die Personen achte. Von Herzen aber sagen wir ״Amen" zu dem Wunsche des Herrn Bezirksrabbiners Treuenfels, daß der Grundsatz der Gewissensfreiheit zu immer größerer Geltung gelangen möge; denn wahrlich, wir leiden nicht

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