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Jeschurun · 1855-01-01 · Heft 4 (Januar 1855) · p. 214

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 4 (Januar 1855)
Article
Aus Hamburg
Date
1855-01-01
Page
214 (sequence 3)
Language
German
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214 Gcmctndewesen. stand sich selbst ergänzt. Jeder Vorsteher bleibt nämlich neun Jahre im Amte, so daß jedes Jahr Einer anstritt. Vorher wählt das Vorstehereotlegium drei Gemeindeglieder zur Besetzung der Vacanz, wovon der 1Senat Einen, (natürlich in der Regel den primo loco genannten) als Vorsteher bestätigt. Es ist diese Ergäiiznngswüse analog der städtischen Tcnatswahl, auf welche die Hamburger Bürger eben so wenig Einfluß haben, wie die Hamburger Juden ans die Vorsteherwahl; aber dem Senate stehen, in der Gesetzgebung wie in der Verwaltung, unsere bürgerlichen Eotlegien und endlich die ganze erbgesesse! e Bürgerschaft mit ihrem Veto gegenüber. Unser Vorstand ist aber unumschränkter Herrscher; die Gemeindegtieder haben nnv zu gehörten und — zu zahlen. In der ersten Zeit war man noch so naiv zu glauben, daß der Vorsteher einer jüoischen Gemeinde vor allen Dingen ein Jude sein müsse, d. h. ein solcher, dem an der Erhaltung unserer jüdischen Institute gelegen sei; und wenn auch schon damals das Gewicht der Intelligenz und des Reichthums, der Wunsch sich nach außen glänzend vertreten zu lassen, sich bei der Wahl einzelner Mitglieder des Vorstandes geltend machte, so war doch die Majorität des Eollegiums und somit die Verwaltung desselben, eine speeisisch jüdische. — Einer solchen Verwaltung gegenüber konnte aber das rationalistisch-reformatorische Bestreben, das schon seit dem Schlüsse des vorigen und anfangs dieses Jahrhundert's von anderen Glaubenskreisen zu uns herüber geweht war, keinen Einfluß gewinnen. Das Streben der Leute, die noch gern an den Reminiseenzen gemüthlicher Jugendschwärmerei zehrten, während sie sich in allen Lebensbeziehungen jener modernen Zeitrichtung Hingaben, die daher weder den Muth hatten mit dem alten Glauben, seinen Forderungen und Ver- Heißungen gründlich zu brechen, noch demselben mit seinen Consequenzen und Opfern ihr Lebe!! zu weihen, fand weder in der Synagoge noch außerhalb derselben Befriedigung; uub dennoch war man in dem Wahn befangen, daß man von der Synagoge aus das Äudenthum reformiren könne und müsse, daß Orgel und Chorgesang und Predigt den frommen Juden daran gewöhnen würde, sich von den ihm heiligen Glaubenssatzungen und Vorschriften zu ״emaneipiren." Das Judenthum mit anderen Religionen verwechselnd, bei denen die Kirche allerdings das Fundament bildet, während in der Synagoge sich das jüdische Gemeindewesen nur gipfelt, fingen die Leute mit

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