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Jeschurun · 1855-01-01 · Heft 4 (Januar 1855) · p. 213

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 4 (Januar 1855)
Article
Aus Hamburg
Date
1855-01-01
Page
213 (sequence 2)
Language
German
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Aus Hamburg. 213 s in;;! einander um eine alte, durchschossene, von Pulverdampf geschwärzte Oriflamme, die denen, die sich um sie schaaren, von tausend Schlachten erzählt, durch die ihre glaubensmuthigen Kämpfer sie siegreich getragen; noch zeigt sie dieselben Zeichen, die die Väter vor Tausenden von Jahren hineingewirkt, noch begeistert sie eine heldenmnthige Schaar mit ihr zu siegen oder zu fallen. Doch so hell die Waffen auf beiden Seiten auch blinken, so laut auch dann und wann ein Schlachtruf erschallt, fürchten Sie nickt! Wie zu einem Kampfspiel rüsten sich auf beiden Seiten die Streiter; ma!r macht glänzende Evolutionen, man schreitet in Neih' und Glied auseinander zu und —■ kehret dann ruhig wieder um; kein Schuß fällt, kein Schwert wird gezückt, und am Abend vereinigen sich beide Parthien zu einer gemüthlicken Taffe Thee, zu einem friedlichen Spiel. Um die Bedeutung dieser Ersckeinung ganz fassen zu können, muß ich Sie bitten, sich einen Augenblick niederzusetzen, und eine geschichtliche Darstellung der Trennung dieser Partheien und ihrer Entwickelung innerhalb intfcvev Gemeinde anznh'ören. Als nach den Befreiungskriegen die öffentlichen Verhältnisse in Deutschland ansingen, sich Liberall neu zu bilden und zu consolidiren, war man auch in Hamburg darauf bedacht, den Verhältnissen der jüdischen Gemeinde eine dauernde Gestaltung zu geben. Im Jahre 1815 wurde die noch jetzt bestehende Verwaltung der Gemeinde vom Senate angeordnet*). An der Spitze der Gemeinde steht ein Vorstand von nenn Mitgliedern, der sowohl in Bezug auf die Finanzen, als den CultuS und die jüdische Fremdenpolizei (deren Verwaltung zwar von der städtischen controllirt, von den Juden aber besonders versehen wird.) die höchste, ja die einzige jLidiscke Behörde ist; man kann zwar gegen seine Beschlüffe beim Senate apelliren, dieser weist aber mit richtigen Takt in der Negcl die Angelegenheit wieder an den Vorstand zurück. Auf diese Weise ist daS Borstehercollegium mit einer autokratischen Macht bekleidet, die kaum der russischeu Staatsgewalt nachsteht. Die größte Anomalie ist aber, daß dieser Vor- *) Dem Senatöbeschlnsse zufolge, sollte diese Anordnung nur eine provisorische Geltung haben. Es heißt in dem bctressenden Dekrete vom 2. Juli 1815: ״einstweilen, ״bis zum Eintreffen der' erwarteten Beschlüffe der deutschen Bundeöversannnlung über ״die Bcrhältniffe der Israeliten". Der Bundestag bekam inzwischen andere Geschäfte und — so warten wir noch heute!

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