Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1855)
- Article
- Die Juden in Vollhynien, Podolien und der Ukraine
- Date
- 1855-01-01
- Page
- 208 (sequence 5)
- Language
- German
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208 Genieineewcsen. Auch die Tracht der Vorväter, de» weiten, stattlichen Kaftan und den würdevollen langen Bart baden sie großcntbcilS be-wabrt und sich oft durch bedeutende Geldopfcr erhalten, da ihnen von der Regierung die gewöhnliche bürgerliche Tracht und daS Abjcbneiden des Bartes geboten ist; meist nur jüngere Leute siebt man so modcr-! nisirt. Das altjüdische Eostüm der Franc», zu dem Schleier, Stirn-! binde n. s. w. gehören, siebt man nur bei besonderen Festlichkeiten;! dennoch eekennk mail die jüdischen Frauen leicht an der bunten Farbe! ihrer Kleider und Tneber, in denen baufig brennendes Rotb und Gelb neben einander leuchtet, und an den Goldhauben, Ketten, Steinen und Ringe», mit denen sie sich an Sabbaibtageu in größter Nebcrladung schmücken. An solchen Tagen kommen auch die vcrborgenen Schatze ans Liebt, denn neben dem falschen Sebmuck leuchten j oft wirkliche.Diamanten und ächte Perlen am Halse und an den Händen von Iudenfrancn, tvelche die Worbe lang in einem, engen schmutzigen Laden Stecknadeln und Band verkaufen; alle verbeiraiheren Züdinnen tragen falsche Haare, da ihnen »ach alter Titre kur; vor der Trauung das Haupt rasirt wird und sie cs fortan kabl erbalten müssen. Streng halte» diese Juden das mosaisebe Verbot des Genusses geistiger Getränke und verschiedener bestimmter Speisen, und in diesem Lande, wo so viele dem Trünke ergeben sind, siebt man nie einen berauschten Juden, weshalb sic die sichersten Kutscher, Boten u. s. w. sind. Wie in ihrem religiösen und häuslichen Leben, so genießen die Israeliten auch in ihrem Erwerb eine möglichst große Freiheit. Ungehindert können sie Handel und Gewerbe ausüben, den Gastwirthschaften, ja oft den Posihaltcrcicn vorsteben, können Handel und Hänscr besitzen und sind in den Städten nicht wie häufig im übrigen Europa in bestimmte Bezirke und Straße» eingcschlossen. Bis vor kurzem waren die Juden >ogar von der allgemeinen Vcrpsiichtung z»m Militärdienst befreit, jetzt aber müssen sie diesen gleich de» übrigen russischen Unkcrthanen leisten. Die große Freiheit in Handel und Gewerb haben die Inden hier wie überall tbatig, klug, geschmeidig, zäh — sich trefflich ju nutze gemacht; sic sind den übrigen Bewohnern unentbehrlich, ja beherrschen sic gewissermaßen; der Handel ist fast allein in ihren Händen, der Bauer kauft was er bedarf vom Jude», und dieser ist