Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1855)
- Article
- Die Juden in Vollhynien, Podolien und der Ukraine
- Date
- 1855-01-01
- Page
- 207 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2932754-2932807-2932812-2938239--00310-2938292- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Juden in Volhynmi, Podolteu und der Ukraine. 207 Blute des Osterlannnes und essen des Nachts, um die Le.nden flc-: flüvtct, mit Stäben in der Hand, wie zur Reise gerüstet, nach Moses Gebot. Während der Dauer ibrer viertägigen Feste enthalten sie sich jeder Arbeit, jedes Geschäfts; eben so streng begeben sie den Sabbath, und die Aussicht auf größten Gewinn würde die sonst so Erwerbgicrigen nicht vermögen, während seiner Dauer irgend Handel und Gewerbe zu treiben, der christliche Sonntag im Gegentbeil wird durch ihr dann von neuem beginnendes Handeltreiben wahrhaft entheiligt. Vom Freitag Abend an sind ihre Läden geschlossen, und die Straßen, sonst durch ihr Treiben so schmutzig und geräuschvoll, werden rein und still. An diesen Sabbathvorabenden ist jede, auch die ärmste Judenwobnnng gesäubert, geordnet und mit vielen Kerzen erleuchtet, die oft an uralten goldenen oder silbernen Kronleuchtern schimmern, und bei deren Liebte nmit die bestimmten Gebete hersagt und die bestimmten geweihten Speisen genießt. Zhrc Trauungo- und Begrabnißeeremonicn, die Ginrichtung ibrer Snnagogen, ibr Ritus, ibre Kirchböfe mit den o.dnungstos durcheinaudergeworfenen Grabsteinen, alles soll bier nach den strengsten Vorschriften des Gesetzes ganz wie in den uralten Zeiten des.Judentbumo besteben. Eben so streng werden alle Satzungen, die in das tägliche, häusliche Leben eiugreifen und aus demselben gleichsam eine fortgesetzte Grnenerung des Bundes mit den! Herrn machen, erfüllt; die täglichen Waschungen unb Reinigungen, die Gebete und Anrusungen, welche der Lehrer von Sittai den Seinen vorschrieb, findet inan bier noch täglich ganz in derselben Weise wiederholt. Die patriarchalische Herrschaft der Eltern über ibre Kinder, der ebrfurcbtsvolle Gehorsam dieser gegen die Eltern eristirt bier noch wie zu seit Zeilen der alttestamentariscben Urväter. Die Eben werden frühe geschlossen wie dainals, und nur durch den Willen der Eltern, der sich selten um die Neigung der Verlobte>t!iimmovt, tvelche häufig . noch halbe Kinder sind und sieb oft erst bei oder kitrz vor der Traunngsceremonie kennen lernen. Wie die Hausväter über die Familien, so üben die Vorsteher der Gemeinden eitle patriarchalische Gewalt über dieselben aus; durch ihre Sorge giebt es selten wirkliche Armuth in diesen Gemeinden, trotz des Schmutzes und.anscheinenden Elendes der mciftcn Jndenwohnungen, das oft nur zur Schau gestellt wird, um Wohlstand oder Reichthum zu verbergen.