Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 2 (November 1854)
- Article
- Aus Hamburg
- Date
- 1854-11-01
- Page
- Seite 99 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus Hamburg. 99 stände unserer unteren Elassen zu reden haben; wir müssen hier zuvor von dem anderen Theile des Einflußes reden, den die Leichtigkeit sich hier zu besetzen auf unsere Gemeinde übt. Hat es ein hier arbeitender Geselle so weit gebracht, daß er am Schabboß in einem blanken Nock und Hut und weißer Wäsche zu erscheinen vermag, Husch! ist ein besorgter Familienvater, den der Herr mit einer Reihe von Töchtern gesegnet hat, darauf bedacht, ihn als Schwiegersohn zu angeln. Der Reiz ein Hamburger „Kehillebaalbooß" zu sein, der verlockende Hinblick ans Den oder Jenen, dem es geglückt ist, sich mit wenigen Mitteln zum woblhabcndcn Manne emporzuschwingen, die Aussicht auf einige Hundert Mark, die sich die Zukünftige als Köclnn in einem großen Hause erspart, oder die sie in irgend einem Ausstattungsvereine gewonnen hat, üben ihre magnetische Gewalt nicht ohne Erfolg. Leicht findet sich ein wohlwollender Freund, der sich aus einige Jahre dafür verbürgt, daß die neue Familie nicht der Gemeinde zur Last falle, und — der besorgte Familienvater hat eine Sorge weniger und die Gemeinde ein Mitglied mehr. Ganz so leicht wird es nach dem neuen Gesetze nicht gehen, da die Heirath allein dem Fremden noch kein Recht giebt, sich zu besetzen; der Aufzunehmeade muß vorher Stadt-Bürger werden. Da aber auch das nur mit geringen Kosten verknüpft ist und bei Hiesigen durchaus keine Schwierigkeiterl hat, so wird sich darin nur wenig verändern. Nun ist es nicht zu übersehen, daß dieses Berhältniß nach einer Seite Hill, die bei einer großen Gemeinde nicht zu gering angeschlagen werden darf, einen wohltbätigen Einfluß übt. Es ist nämlich wohl anzunehmen, daß es mit dem sittlichen Zustande unserer ärmeren jüdischen Bevölkerung rricht so gut stehen würde, wie es Gottlob der Fall ist, wenn in einer so volkreichen Stadt die Niederlassung so erschwert wäre, wie in anderen Orten. Allein auf der anderen Seite ist eS nicht zu läugnen, daß Ehen dieser Art alljährlich ein zahlreiches Contingent für unsere Armenverwallung stellen. Im ersten Jahre, wo die Bedürfnisse noch gering sind, hilft zur Roth der Rest der Mitgift aus, im zweiten Jahre das Leihhaus, im dritten die Privatwohlthätigkeit und die vielen Bereine die sie geschaffen, in 4 — 5 Jahren, wenn die Bürgschaft des wohlwollenden Freundes erloschen ist, muß dann schon die Gemeindekasse in Anspruch genommen werden Es.ist daher nicht zn verwundern, daß unsere Gemeindekasse nahe an 300 Familien theils regelmäßigtheils zeitweilig zu unterstützen 7*