Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 41-42 (20.10.1887)
- Article
- Das römische Ghetto
- Date
- 1887-10-20
- Page
- 660 (sequence 4)
- Language
- German
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660 Juden, sondern begnügte sich mit einem Drittel oder! gar nur mit hundert Männern und fünfzig Frauen,; während die jüdische Bevölkerung Noms ungefähr dreitausend Seelen betrug.') Von dieser Bevölkerung wurden; im Vauje von zwei Jahrhunderten nur zwei Individuen | wegen Verbrechen hingcrichtet. SirtnS V. rednzirte die Zwangsprcdigten auf drei im Jahre, unter der französischen Herrschaft wurden sie ganz abgeschafft und unter ^eo XII. wieder — fünfmal im Jahre — eilt geführt. Sie hatten aber nur geringen erfolg, was wohl davon herrührte, das; sich die gezwungenen Hörer die Ohren mit Baumwolle verstopften. Und die Päpste in ihrer Milde verboten den Juden nicht den Gebrauch der Baumwolle, sondern begnügten sich, denjenigen, tvelche die Predigt schwänzten, eine Geldstrafe aufzulegen. Sie belief sich im 16. Jahrhundert auf 13ך virc, ein für jene Zeit hoher Betrag. Diese Strafgelder wurden zur Unterhaltung des Katechumenen- und Neophyten-Hanses verwendet. Und hier stoßen wir auf die dritte speziell römische Bedrängnis; der Juden, welche aber nichts Komisches mehr an sich hat. Es ist die mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln betriebene, die Fainilienbande mitlcidolos zerreißende, die Rechte der Eltern zu Boden tretende Proselytcninacherci. Nur in dem Treiben der Soldacenwerber des vorigen Jahrhunderts und der Mairosenpresser in England kann man etwas dieser unter päpstlicher Autorität betriebenen Scelenfängcrci sehnliches finden. Die geringste Andeutung der Hinneigung zum Ehristemhnm, irgend ein unvorsichtig ausgesprochenes Wort, ja die bloße Denunziation eines Ehrisien, daß ein Jude für die Bekehrung geeigitet sei, genügte, u!1t die Ergreifung des Betreffenden und seine Jcsihaltnug im Hanse der Katechnmenen zu veranlassen. Dort wurde er 40 Tage lang ״unterrichtet", bis er seinen Uebcrlrilt znm Ehristenthnui erklärte. Wider-;!and er allen moralischen Torturen und beharrtc er nach Ablauf der 40 Tage in seiner Verstocktheit, so wurde er sreigelasscn, mußte aber der Anstalt die Kosten seiner Verpflegung mit 30 Bajoechi pro Tag ersetzen, wobei die Anstalt noch ein gutes Geschäft machte. War der Entlassene arm, so mußte die Jndengemeindc für ihn die Pension im Katechnmenenhause bezahlen. Nur in den seltensten Fällen wurde der Patient einer zweiten vicrzigtägigcn Behandlung unterzogen, und wenn er nach 80 Tagen das Ehrislenthnm nicht annehrncu wollte, mußte er oder die Gemeinde 240 Bajoechi zahlen. Mitunter traten freilich die Bekehrungen schon nach einigen Tagen eia, während andere besonders verstockte ') ^ic blirb bis in die ncnrflc Zeit ziemlich stationär, erreichte erst 185L die Ziger 4000 nnd stieg bis Ende 1882 ans 5129. Ungläubige sich durch die Flucht oder durch Selbstmord der Bekehrung zu entziehen suchten. Auf die Flucht stand aber für Männer die Strafe von fünf Jahren Galeeren, für Frauen Auspeitschung und Verbannung. Gleiche Strafe traf den Jtldcn oder die Jüdin, welche einen: Kalcchnmcnen, und wäre cS auch das eigene Kind, vom Uebcrlrilt zum Christenthum abricth. Alle diese Strafen waren von der Konsiszirnng des VernlögenS zu Gunsten des KatechnmcnenhanscS begleitet, und zurVcrnrtheilnng genügte die Aussage eines Zeugen, oder auch ״Vermnthnngen nnd Wahrscheinlichkcitsgründe nach Belieben Seiner Emu1enz" (des Kardinals). Um die zu Bekehrenden an jedem Verkehr mit ihren Glaubensgenossen zu hindern, war diesen verboten, sich den׳ Katechnmenenhause auf 30 Klafter zu nähern und auch ans größerer Enlfcrnnng za den Fenstern dieses Gebäudes hinaufzuschaucn. Zuwiderhandelnde wurden dreimal gewippt («10 tratti di corda) und mußten 100 Scudi Strafe zahlen. lieber die Vorgänge im Katechnmencnhaasc theilt Herr Natali nach einem diesem Hause angehörigen Manuskripte viel Interessantes mit. Wir müssen uns beschränken, hier nur die schreiendsten Fälle hervorzuhcben: Am 2. Mai 1006 wurde der Jade Adnla ans Tunis ״der Taufe würdig erklärt"; während der Priester fortging, um die Taufgcräthe zu holen, schnitt sich der angeblich Bekehrte den Hals ab. Ein alter kranker Jude - entwischte am 18. September 1770 den Bekehrten und sprang in den Hansbrunncn; trotz seines Wiederstrebcns wurde er herausgezogen, aber er weigerte sich dann zu essen und zu trinken, woraus er gebunden und das Bekehruugswerk fortgesetzt wurde. Aber nach Ablauf der vierzig Tage wurde er als unverbesserlich entlassen. Der junge Jsaac, der als Tanfkandidat im Septcmbcr!003 inS Hans gebracht wurde, trat zurück und suchte noch einen anderen jungen Neophhten zur Rückkehr;um Jndenthiim zu bewegen. Er wurde dafür am 10. Rovcinber öffentlich ansgcpeilscht. Am 27. Juli 1000 wurde gegen den ncngetausten Thomas Agostluo, seine Frau nnd drei Kinder ein Steckbrief erlassen, weil sie auS Non! cnlsiohcn waren mit der Absicht, zum Jadenthnm znrückzukchrcn. Ihren Mitschuldigen wurde Galeerenstrafe und Auspeitschung angedroht, den Angebern eine Bclohnnng von 200 Scudi versprochen, .,wenn man auf ihre Angaben hin zur Anwendung der Tortour schreiten könnte." Am meisten hatten cS die Proselytenmacher auf die Kinder abgesehen. Im November 1004 luurbe der Rabbiner Ascarclli mit seiner Frau nnd vier Kindern in einer Kutsche ins Hans gebracht und dort ״sehr vornchm ansgehalten", aber nach 43 Tagen entlassen.