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Jeschurun · 1887-08-04 · Heft 31 (4.8.1887) · p. 485

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 31 (4.8.1887)
Article
Die neueste Kulturkampfdebatte im Aargauischen Großen Rath
Date
1887-08-04
Page
485 (sequence 3)
Language
German
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485 Konfessionen ihre Angelegenheiten selber ordnen, das verlangen unsere israelitischen Mitbürger bittwcise von der obersten Landesbchördc. — Und was gerade;!: als absurd erscheinen mutz gegenüber der Tendenz nach Trennung von Kirche und Staat, gegenüber unseren Abfindungen mit den übrigen Konfessionen, das will man uns heute staatsrechtlich plausibel machen: daß nämlich der Staat Aargau sich an die jüdische Neligion herandrängen, daß er den jüdischen Kultus ״vcrbessern" solle! Herr Präsident, meine Herren! Ich rechne cs der Einsicht unserer Kommission hoch an, daß sie die rcligiöse Seite der vorliegenden Frage außerhalb unserer Verhandlungen lassen wollte. Sie befand sich mit dieserAnffassnng in Ucbereinstiinmnng mit der Petitionen- Kommission des dentschen Neichstages, der bekanntlich im März dieses Jahres ebenfalls eine Petition von Thicrschntzvcrcincn gegen das jüdisch-rituelle Schlachten zu behandeln hatte. Nachdem aber die religiöse Seite des Schächtcns von Herrn Jenny in der bereits mehrfach erwähnten vorurl h ei! sv ollen Weise behandelt worden ist, dürfte cs am Platze sein, darauf zu verweisen, daß im Plenum des deutschen Reichstages, darin gewiegte Kenner der rituellen Vorschriften sämmtlicher menschenmöglichen 5tonfcffiojicn sitzen, nicht eine einzige Stimme sich dahin geäußert hat, cs gehöre das Schächten nicht zur Religion der Juden. Es wäre demnach, trotz der gegenthciligcn Behauptung des Herrn Jenny, ein allsälligeS Verbot des Schächtcns als verfassungSwidriger Eingriff in die religiösen Angelegenheiten unserer israelitischen Mitbürger zu betrachten. Aber freilich, dem Vorurthcil bezüglich der religiösen Bedentung des Schächtcns folgt auf dem Fuße das Vorurtheil, es sei die jüdisch rituelle Schlacht:ncthodc eine spezifisch jüdische Thierqnülerci. Ich will Ihnen diesbezüglich mittheikn, was ich ans vielfacher direkter Anschauung konsiatircn kann. Herr Präsident, meine Herren! Bon Herrn Kellersberger ist vorhin sehr zutreffend bemerkt worden, daß jede Schlachtinethode, jedes Tödtcn von Thicrcn überhaupt, einen gewissen Grad von Thiergnälcrei naturnothwendig mit sich bringt. So lange die Menschheit nicht mit Sack und Pack ins Lager der Vegetarianer hinnbertritt, werden wir eben Thicrc tödtcn müssen, und diesen Thieren kann durch keine Schlacht- Methode die Qual ganz erspart werden, die einem organisirtcn, bewußt lebenden Wesen angcthan wird, wenn eS durch fremde Gewalt vom Leben zum Tod gebracht wird. Es kann also unter keinen Umständen die Rede davon sein, daß andere Schlachtmethoden, als das Schächten, frei von jeglicher Thiergnal ^scien. Herr Kcllcrsberger hat bereits angedcntct, daß der Streit um das Schächten in anderer Richtung wenig Grundsätzlichkeit hat; ich glaube Ihnen nachgewicsen zu haben, daß dieser Streit speziell nicht grundsätzlich auf Bescilignng der Thiergnal abzielt, sondern lediglich einer Modifikation gilt, die unter allen Umständen sehr problematisch ist. auch wenn wir den größten Physiologen der Welt nicht mehr Glauben schenken wollen, als den obskuren Großen ans Oesterreich-Ungarn, die Herr Jenny zitirt hat. So lange das Tödtcn von Vieh überhaupt Thiergnal ist, wird das Tödtcn nach jüdischem Ritus nicht als einzige Thiergnal gelten können, wird man auch nicht von einer spezifisch jüdischeu Thiergnälcrei sprechen dürfen. Als spezifisch jüdische Thiergualerci könnte ich überhanpt nur eine Erscheinung gelten lassen: das sind die sogenannten ״Judcnsnhnvcrke", in denen eine!nöglichst große Zahl von Personen beiderlei Geschlechts und jeden Alters einem möglichst schlechten Gaul zur Beförderung bei allen möglichen Tkrraiuschwierigkeitcn zngcmnthet wird. Herr Präsident, meine Herren! Unter dieser Quälerei leiden indcß Meilen nicht blos dic Thiere; ich glaube vielmehr, daß die drangvoll fürchterliche Enge der betresfenden Fuhrwerke, gegen welche die berühmte Postkutsche von Aarau nach Entfelden ein herrschaftlicher Landauer sein muß, Strafe genug für die Qual der Zngthicre ist. — Aus wiederholten Beobachtungen sowohl der allgemein gebräuchlichen als auch der jüdischrituellen Schlachtmethodc im Schlachthaus zu Baden kann ich Sic vcrsicheru, daß das Schauspiel in beiden Fällen für mich jeweilen ein abstoßendes, entsetzliches war. Die wiederholte kritische Abwägung der Vcrhältnisse hat rnich jedoch zur vollendeten Uebcrzeugung gebracht, daß die Urthcile der Physiologen zntrcffcn, daß Bewußtlosigkeit und Tod bei dem geschachteten Thicrc verhältnißunlßig rascher ciutreten, als bei dem gckenltcn. Die neuerdings angefochtenen Vorbereitungen zum Schächten, das Fesseln und Abwerfen der Thiere, werden in Baden, bei der Routine der betreffenden Metzger und bei den vorzüglichen Einrichtungen deS Schlachthauses, außerordentlich rasch und -fast nnverinerkl für das Thier vollzogen. — Wenn kein unvorhe! gesehenes Hiuderuiß eintritt, so vollzieht sich der ganze Akt in höchstens zwei Minuten. Ich glaube schwerlich, daß irgend eine andere praktikable Schlacht- Methode mit den jederzeit nothwendigen Vorbereitungen in kürzerer Frist ein Thier vonl Leben zum Tode bringen kann. Die Kürze der Zeit aber ist jedenfalls das entscheidende Moment für uns; denn wie cS im einen oder andern Falle dem Thiere zu Muthe ist, das können wir weder von einem geschachteten noch von einem gekcnlten Schlachtthiere erfahren; von diesen allein aber müßte uns das entscheidende Gutachten abgegeben werden, wenn die Mehrzahl der Gutachten hervorragendster Physiologen und Veterinäre nicht als

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