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Jeschurun · 1887-04-28 · Heft 17 (28.4.1887) · p. 261

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 17 (28.4.1887)
Article
Antisemitismus
Date
1887-04-28
Page
261 (sequence 3)
Language
German
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sich gleichzeitig darüber nicht zu beruhigen, daß. die für alle Staatsbürger, erlassenen Gesetze auch auf die Juden Anwendung finden, und Laß die allen Staatsbürgern gewahrten Rechte auch den Juden zum Borthcile gereichen sollen..׳Die Juden gehören ja doch nach Palästina,/ und cs werde nicht unsere, sondern ihre Schuld sein, wenn sic bleiben und eine gebundene Stellung im Abend!aude der Freiheit vorziehcn, die sie im Morgenlaude sich erobern könnten. Verbrennen will man sie zwar gerade nicht, obgleich au Holz und guten! Willen oder doch mindestens an heimlicher Neigung noch immer genug dazu vorhanden wäre. Aber mau müsse sich ihres schädlichen Einflusses auf andere Weise entledigen. Vom 10. bis zum 12. Mai 1267 tagte in der Wiener Pfarrkirche zu St. Stephan eine Kirchen- .Versammlung, welche sich nnt der Feststellung von DiSziplinarvorschrifttn für den Klerus, mit der Reform des Bencdiktincrordcns und auch mit — den Juden beschäftigte. Bezüglich der Letzteren wurden die Fordcrungen der Kirche dahin formnlirt, daß dieselben wie früher sich durch ihre Klcidmig auszeichnen und einen gehörnten Hut tragen, daß sie den Pfarrer, in. dessen. Bezirk sic sich aufhaltcn, dafür, daß sic Orte, in denen Christen wohnen sollten, innehaben, entschädigen, daß ,sie die Vädsr und Gasthäuser der Christen nicht - besuchen, keine christlichen Dienstboten halten, zn keinem öffentlichen Amte zugelassen werden, und daß sich die Christen von dem Handelsverkehre mit ihnen fernhaltm sollen. Wenn mandie in mancherlei Reden,' Broschüren, Jonrnatartikelu bruchstückweise knndgegcbencn Wünsche der antisemitischen Wortführer des neunzehnten Jahr- Hunderts zusammenfaßt, so kommt nicht viel Anderes heraus. Man könnte glauben, cö mit ׳ einer nur in Bezug ans die Orthographie zeitgemäß adjustirtcn Abschrift der Protokolle jener Eirchcuversanimlung von Anno 1267 zn Lhun zu haben. Auch nach den' Fordcrungen der modernen Antisemiten sollte - den Juden eigentlich nichts weiter gelassen Lassen, als Luft, Wasser und die Hoffnung, mit Abraham, Isaak und Jakob im Himmelreiche zu fitzen. Alles tkbvige soll ihnen ja genommen werden. Mau soll ihnen daö Recht ans die Erwerbung immobilen Besitzes nehmen, man. soll ihnen nur solche ErrvcrbS.zweigc gestatten, in welchen sic den Christen keine Konkurrenz machen können׳, man soll, sie, weil. cS Armcclicscranten und Kornwnchercr unter ihnen gicbt, vom Großhandel, und man soll sie, weil cs jüdische Hansirer gicbt, welche ״Povel" vcrkaufen, vom Kleinhandel mkSschlicßcn; man soll über- .Haupt dafür Vorsorgen, daß christliches Geld nicht in jüdische Taschen fließe. Man soll scruer die nöthigcn Vorsichtsmaßregeln treffen, damit sie nicht durch In׳ telligenz zu Ansehen und Einfluß, gelangen. Deshalb soll man ihnen den Eintritt in öffentliche Acmter im*; möglich machen, sie auch ans den ihnen bisher noch/ zugänglichen untergeordneten Stellen bei den Gerichten entfernen und ihnen die AnSübnug der AdvokatenpraxiS, damit der Advokatcnstand nicht völlig ״vcrjudet" werde, ., untersagen. Man sott sie wieder in ihre alten Ghettos zurückdrängcn und ihnen verbieten, auf Promenaden^ in Theatern und änderest öffentlichen Lokalen zn er» scheinen, bamit sie das für die fromme und tagend'-/ hafte Gemeinde der Antisemiten schon mit ihrem Anblicke verbundene öffentliche Acrgcrniß vermeiden. Man ׳ soll ihnen endlich das passive Wahlrecht, nehmen, damit, sie sich nicht durch ihre Freunde über die ihnen zugefügte Vergewaltigung öffentlich beklagen können. DaS. wäre so ungefähr der mehr. oder weniger׳ verschämt oder unverschämt auSgehäugte antisemitische Wunschzcttcl. ' ES ist noch gar nicht so-lange her, daß ähnliche Verhältnisse wirklich bestanden. Man erschwerte den Juden die. Seßhaftmachung mit List und Gewalt. Städte und Länder rühmten sich besonderer Privilegien, durch welche die Ansiedlung der Inden auf bestimmten Territorien überhaupt ausgeschlossen wurde. Wo man׳ sie duldete, dort verhielt mcm sie zu besonderen, häufig ganz willkürlich bemessenen, oft kaum erschwinglichen Abgaben. Eine Behörde rcskribivtc schlankweg ״an den tolcrirtcn Jud Hirsch! Mendl". Ein Hofdekrct (vom. 23. September 1769) gab dein königlichen Amte zu ׳ Troppän bekannt, es gereiche ״zn guter Nachricht", daß bisher nur vier jüdische Familien in die Herzogthllmcr Tcschen und Bielitz eingctreteu seien. Noch das Jndenpatent für Böhmen, vom 3. August 1797, welches erlassen, wurde, ״um die Jn-dcnschaft in Böhmen nach den angenommenen Grundsätzen der Duldung zmn Besten des Staates und ihrem selbst eigenen, derbürgerlichen Bestimmung immer näher zn bringen,, bamit die Gesetzgebung den Unterschied, den sie bisher zwischen den christlichen und jüdischen Unterthancn zu beobachten geuöthigt war, endlich ganz aufzuhebcn in Stand gesetzt werde", stellt in Artikel 26 die unübcrschreitbare Zahl der jüdischen Familien, die sich im Lande anfhaltcu durften, ans 6600 fest und bedrohte, falls die bestimmte.Zahl der Familien irgendwo vermehrt werden sollte, dw Obrigkeit, welche diese Familien- Vermehrung wissentlich zugelassen hatte, mit einer Geld-; strafe von hundert Gulden, den mitschuldigen Beamten mit einer Strafe von fünfzig Dukaten, und die im Orte wohnende Judcnschaft mit einer Strafe von hundert Dukaten. Die wenig freundliche Gesinnung, welche die Inden von Oben her erfuhren, ermnthigteden rohen Pöbel zu den brutalsten Ausschreitungen! > gegen diesclbm, und der'geprügelte Jude war der stets! willkommene Gegenstand der .öffentlichen Belustigung.

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