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Jeschurun · 1887-02-10 · Heft 6 (10.2.1887) · p. 86

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 6 (10.2.1887)
Article
Gutachten über das Schächten
Date
1887-02-10
Page
86 (sequence 6)
Language
German
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der Qualität des Fleischesich als zweckmäßig erweisen? 3) Wäre durch jene Betäubung eine Verkürzung des Schmerzes für das geschachtete Thier gesichert? Gutachten. Zur Beantwortung der erwähnten drei Fragen ist Folgendes voranzutragen. Die allgemeine Humanität gegen Schlachtthierc erfordert cs, daß die zur menschlichen Ernährung dienenden Hauöthiere durch die mit den geringsten Schmerzen vcrbundene Schlachtmethode vom Leben zum Tode gebracht werden, wobei das Recht Vorbehalten bleibt, solche Thierc in der Art zu schlachten, daß deren Fleisch für die menschliche Ernährung die. möglichst gesundeste Beschaffenheit besitzt. Bei Ausführung des rituellen SchächtenS wird das große Schlachtthier auf den Nucken gelegt, der Kopf desselben zurückgezogen, so daß der Hals in seinem vollen Umfange hervortritt. Letzterer wird nun mittelst eines sehr scharfen breiten und langen Messers in der Nähe dcS KchlgangeS des Kopses mit einem Hin- und Nückschnitt bis an die Halswirbel durch.- schnitten. Als Folge dieses Schnittes strömt sofort da- Blut in' bedeutenden Massen ans den vier großen Kopf-HalSadcrn, (arteriao carotid von. jugularcs,) her׳ vor, und, da die Blutzuströmung zum Gehirn unterbrochen, der Abfluß desselben naturgemäß schnell erfolgt, so tritt nach wenigen Sekunden vollständige Blutleere (auaemic), dcS Gehirns ein, welche Ohnmacht, Bewußtlosigkeit und Empfindungslosigkeit hcrbcisührt. Ich habe in der neuesten Zeit Gelegenheit gehabt, spezielle Betrachtungen bei dieser Art des SchlachtenS zu machen, und wahrgenommcn, daß die Pupillen beider Augen bei den Schlachtthiercn schon bis zu 20 Sekunden nach dem oben bezeichnten HülSschnittc sich in größter Ausdehnung erweitert hatten und die Berührung der äußern Fläche der Augen mit den Fingern ohne Reaktion blieb. ES rcsultirt hieraus, daß bereits nach 20 Sekunden Empfindungslosigkeit, also auch Schmerzlosigkcit, eingetreten war. Nach Abfluß des größten TheilS des Bluts aus dem Körper traten dann die krampfhaften Zusannnenziehungen der Körperglicdmaßcn ein, welche mit dem Tode abgeschlossen werden. Diese letztere Erscheinung ist bei fast allen sterbenden Menschen und Thieren wahrzunehmen, ist schmerzlos, bietet jedoch jedem Menschen, vorzugsweise aber dem Laien, ein abschreckendes׳ Bild dar. 'Mit Rücksicht auf den schnellen Eintritt der Bewußt- und Empfindungslosigkeit dcS Schlachtthicres, gehört das rituelle Schächten zu den besten und sichersten -Schlachttnethodcn. Hierfür einleuchtend ist die Methode dcS KopsschlagS, wobei eS oft vorkommt, daß solche Thiere mit starken, dicken widerstandsfähigen Süruknochen, oder bei ungeschickten Schlägen, erst nach wiederholten Abschlägen nicdcrstürzen, sich dieselben öfters auch nach mehreren Kopfhieben loSreißen und sogar blutend in den Straßen herumlaufen, wobei sie längere Zeit bei vollständigem Bewußtsein den größten Schmerzen auSgesctzt sind. Erfahrung-mäßig ist das Fleisch geschlachteter Thiere für den menschlichen Gebrauch und die Er- Nahrung am gesundesten und dauerhaftesten je blutleerer dasselbe ist. Dieser gemeinschaftliche Zweck aller Schlacht- Methoden wird beim rituellen Schächten durch den Halsschnitt, bei der Methode dcS Kopfschlags durch den damit verbundenen Druststich, vorn, zwischen den beiden ersten Brustrippen beider Seiten, zu erreichen gesucht. Dieser gemeinsame Zweck wird durch die kurz vor dem Tode cintretenden krampfhaften Zusannnenziehungen der Schlachtthierc wesentlich befördert und sind dazu nothwendig erforderlich. Es ergicbt sich hieraus das Recht des Menschen, diese durch anderweitige Eingriffe resp. Operationen nicht zu stören oder zu hemmen.. Ans diesen Darstellungen ergicbt sich nun die Beantwortung der drei Eingangs des Gutachtens erwähnten Fragen von selbst. ad I) Liegt keine Veranlassung vor, nach Vollzug des Halsschnitts bei geschachteten Thieren irgend welche andere operative Eingriffe als Kopfschlag oder Gcnickstich behufs schnellere Herbeiführung der Schmerzlosigkcit anzuwenden, da sich die Empfindungslosigkeit sofort nach dem geschickt ausgeführten Halsschnitt einstellt und schon nach 20—25 Sekunden einen solchen Grad erreicht hat, daß Schmcrzenlpsindungen seitens des geschlachteten Thiercs ausgeschlossen sind. ad 2) Eine Betäubung des Schlachtthicres durch Kopfschlag und Genickstich unmittelbar nach dem beim rituellen Schächten ansgeführten Halsschnitt würde unzweckmäßig für die gesunde Beschaffenheit des Fleisches und geradezu nachtheilig sein, weil dieselben die zum Ausbluten des Schlachtkörpcrö erforderlichen krampfhaften Zusamlncnziehnngcn dcS Gesammtkörpcrs theilweise unterbrechen und hemmen und hierdurch den gemcinsamcn Zweck der Schlachtmcthode, das vollständige Ausbluten des Körpers, theilweise illusorisch machen. ad 3) Durch die vorstehend bezeichnte Betäubung dcö Schlachtthicres, durch den Kopfschtag, ist keine Gewahr und Sicherheit für die schneller eintretcnde Empfindungslosigkeit gegeben, da diese bei Anwendung des Schlages gegen den Kopf und dcS Genickstichs, wozu stets ein bestimmter Zeitraum erforderlich ist, unmöglich schneller einzutrcten vermag, als dies schon durch daö rapide Ausströmen des Blutes auS dem Ge- Hirn beim Halsschnitt crfahrnngsmäßig zu erwarten ist. Angenommen, das Thier wäre wirklich noch im Augenblicke der Ausführung des Kopsschlags, welcher nicht gleichzeitig mit dem Halsschnitte erfolgen kann, bei

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