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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1847-01-01 · Heft 2 · p. Seite 82

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1847
Issue
Heft 2
Article
Rundschau
Date
1847-01-01
Page
Seite 82 (sequence 5)
Language
German
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Rundschau. 79 kchrämter an Schulen und Universitäten den Juden, heute will man die ersteren, mit Ausnahme besonderer indischer Schulen, ihnen ganz verschließen, und an fehleren sollen sie bloß in den Gebieten der Naturwissenschaften, Medicin und Mathematik, und zwar auch da bloö alö Privatdoeeuten und außerordentliche Professoren wirken können; 1812 wurden ihnen, in Übereinstimmung mit der Staote- Ordnung von 1803, alle Gemeindeämter anvertraut, auch hier wird heute die obrigkeitliche Autorität alö unübersteigliche Grunze f-stgestellt. Ja, cS treten irr diesem Gesetze Bewilligungen auf, die man nur als ^rivikegiu ocliosu. alö Mittel zu neuen künstlichen Scheidungen betrachten kann, die Befugnis?, daß die Juden auS ihrer Mitte besondere Stadtverordnete wählen, besondere Schiedömänner für sich ernennen, das ist die vollständige Herstellung eines Staates im Staate, sowie denn auch die jüdischen Ncligionögtineinden alö „Judcnschaften" bezeichnet werden, gewissermaßen eine für sich bestehende bürgerliche Körperschaft, deren Vorstände daher auch nicht als Presbyterium, alö bloße Kirel envorstehcr gelten, sondern die auch die „amtliche Verpflichtung" haben sollen, über Mitglieder der Gemeinde Auskunft zu geben, auf die bürgerliche Erziehung der Heranwachsenden Generation einzuwirkeu. DaS sind bedauerliche Tendenzen, die sich ebenso in der Beschränkung der Rechte jüdischer Gutsbesitzer, in der bis jetzt in Preußen ganz unbekannten Einschränkung deö Zuzugs ausländischer Jüdinnen auf solche, in deren Vaterlande auch den Jüdinnen ans Preußen daö gleiche Recht er- 1 heilt ist, kund geben. Tendenzen, die in einer gänzlichen Verkennung der gegenwärtigen Stellung der Juden iw Preußen zu beruhen scheinen, so daß man cS sich auch nur alö Folge solcher Unkenntnis) erklären kann, wenn daü Gesetz noch heute wie im I. 1812, also nach 39 Jahren, Vorschriften ausnimtut, welche den Juden allgemeine Bestimmungen einschärfen, deren Nichtbcfolgung gar nicht mehr vorkommt, wie die Annahme von Familien-Nanren, die Führung der Handels bücher in deutscher Sprache, die Ertheilung deS Unterrichts an jüd. Schulen in derselben u. dgl., Tendenzen, endlich, deren Ausführung den Ncchtsboden, welcher den Juden durch daö Edict von 1812 gegeben und durch die Vundeöacte gesichert ist, theilwcste entziehen würde! Wir konnten unmöglich anders glauben, als daß die Verwirrung, welche ein Mcnschenalter hindurch -ermittelst der--

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