Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1847
- Issue
- Heft 2
- Article
- Nachschrift
- Date
- 1847-01-01
- Page
- Seite 70 (sequence 5)
- Language
- German
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l. Dle Speisegesehe. 67 in seiner thalnr. Umgestaltung zu dem gänzlichen Verbote, Fleisch und Milch zusammen, ja nach einander zu genießen, die weiten Verzweigungen der verbotenen Mischungen ( ) oder versieh verbreitenden Kraft eines verbotenen Genusses auf damit in enge Berührung getretene erlaubte Speisen, ja die Einwirkung auf daS Geschirr, welches die verbotene Speise in sich ausgenommen,, dasselbe gleichfalls dem ferneren Gebrauche untauglich zu machen! Hier sind die mannichfaltigstcn Gebiete, welche wohl einem Gattungsbegriffe, dem der verbotenen Speisen, angchören, aber dennoch auf ganz verschiedenen Grundlagen ruhen, und bei einigen dieser Gesetze ist die Nichtigkeit so einleuchtend, entweder bereits schon erkannt oder der Erkenntnis; so naheliegend, daß eine gemeinschaftliche Verständigung nicht schwer zu erzielen ist und die Aussicht har, auch praktisch fruchtbar zu sein. Zu diesen zähle ich besonders die drei zuletzt genannten Gegenstände: ""»AH. und und zugleich sie sind cS gerade, welche die Haushaltung de§ Juden ln so hohem Grade erschweren, ihr das seltsame Aussehen geben und die geschäftige Tätigkeit der Frauen zur religiösen Äußere lichkcit und Verdumpfung führen. Bel ihnen ist eö auch, wo eS sich gar nicht um die Frage handelt, inwiefern auch biblische Gebote als bloö zeitliche Äußerung der religiösen Idee aufgcfaßr werden können — eine Frage, über welche die wissenschaftlichen Vertreter der Reform noch keineswegs zu jener Übereinstimmung gelangt sind, daß sie zur Grundlage praktischer Aussprüche dienen konnte, und deren Verständnis; den minder wissenschaftlich Gebildeten noch, immer sehr schwer ist. Hier sind von Grund aus neu errichtete -Nebengebäude, mit welchen der Thakwud den umfangreichen Vau der Spcisegesetze bereichert hat, und die Entscheidung wird durch diesen Umstand sehr erleichtert. Eü ist wahr, auch die Schlachrregeln haben nicht die geringste Begründung in dem Bibclwort, und nicht minder die künstlich in den Begriff dcS „Zerrissenen" hineiugebrachten Bestimmungen über die Fehler, welche daS Thier krankhaft und deßhalb untauglich machen sollen. Allein hier treten Zwei Umstände einer Wirksamkeit für die Lockerung der starr gewordenen Vorschriften hemmend in den Weg. Zuvörderst , ist der Grund, auö welchem jene beiden Bestimmungen ihrem Ursprünge nach hervorgegangen find, anerk-nnungöwerth, e§ ehrt die jüdisch-