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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1847-01-01 · Heft 2 · p. Seite 63

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1847
Issue
Heft 2
Article
Materialien zu einem Commissionsbericht über die Speisegesetze
Date
1847-01-01
Page
Seite 63 (sequence 20)
Language
German
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60!. Die Speisegesehe ebcn vom sittlich lltucinen. Wer da glaubt, daß er durch Berühr rung cineü menschlichen Leichnams oder durch den Genuß unreiner Thicre seine sittliche Neinheil besteckt, sein Verhältnis; zu Gott ge> trübt habe, der mag sich dessen enthalten. Wir glauben cs nicht mehr und das, was sich in unserem Neligionsbcwußtftin so faclisch überlebt, das woran wir in Folge fortgeschriucner Bildung und Erkenntnis; so absolut den Glauben verloren haben, kann unS kein Gegenstand religiöser Verehrung sein. Dieses Glaubenobewußtlein hat die Nabbinerversammlung als daS ihrige offen bekannt, indem sie den Ausspruch gclhan, daß sie an eine Wiederherstellung des mosaischen Opfcrdicustes, deS Mittelpunktes der mosaischen Theokratie und des symbolischen Gesetzes, nicht glaube. Eie hat also die Grundidee der mosaischen Symbolik, die Sühne durch Opfer, negirr und kann daher ohne die größte Inconsequen; nicht behaupten, daß diejenige symbolische Sündhaftigkeit wie die äußerliche Unreinheit, welche jene Sühne erforderlich machte, für sie noch Ln ihrer Geltung sortbcstehe. Wie cs aber keine äußerliche Uuhciligkeit uno Unreinheit gicbt, so kann eS auch keine äußerliche Heiligkeit, mithin kein symbolisches Geremonialgcsetz geben. Für den Standpunkt des gegenwärtigen Ncligionsbewußtseins, auf welchem die Nabbincrversammluug steht, gicbt es nur religiös anregende Formen, die aber vor; derjenigen symbolischen Bedeutung, die ein mosaisches Cereui onialgesetz hat, himmelweit verschieden ist. Im Mvsaismuö ist Alles, was nicht Wahrheit und Sittlichkeit selber ist, (Zeremonie, eS möge diese eine Neligiouöwahrheil oder eine religiöse Gesinnung im Gemüthc anregen oder beleben wollen. Nach der ganzen Eulrurstufe deö Alterthumö konnte die religiöse Wahrheit oder Gesinnung nur durch die für sie bestimmte und ihr adäquate Thaiigkeit ausgcdrückt werden, weshalb diese Thätigleit von selbstständiger religiöser Bedeutung war, während wir die Wahrheit oder die Gesinnung von der Form, die sie in uns anregen soll, strenge unterscheiden und der äußerlichen Form nur eine untergcordnete unselbstständige Bedeutung zuerkcnneri und zwar nur eine vorübergehende und relative, nämlich so lange und sofern sie eine anregende Kraft auf unS äußert. Wir können daher unmöglich ein alles mosaisches Gesetz in seiner ursprünglichen Bedeutung üben, da unS dir psychologischen Bedingungen dazu gänzlich fehlen. Die

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