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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1847-01-01 · Heft 2 · p. Seite 57

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1847
Issue
Heft 2
Article
Materialien zu einem Commissionsbericht über die Speisegesetze
Date
1847-01-01
Page
Seite 57 (sequence 14)
Language
German
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l. Die Cpeisegesetze. Z4 scheint. Die. Beweisstellen, welche Geiger das. für seine 'Ansicht anführt, bieten freilich keine ganz sieliern Haltpunktc dar. In der Stelle auö ^idr. S. 19 c.^. Wien, in welcher es von Anan heisr, daß er auf eine absolute Trennung von den Nabbiniten drang und den Genus; ihrer Speisen verboten, weil sie sich nicht bewahre^ vor den verschiedenen -Arten von Unreinigkeit, Aaö unv verbotene Feustücke genießen"*), kann das Wort füglich in uneigeinlichem Sinne genommen und darunter nur die verstanden sein, wie man auch bei den Nabbinen häufig den -Ausdruck auf verbotene Speisen angewandt findet. Die zum Genüsse verbotenen Thiere benennen sie ja schlechthin unreine, ohne an Unreinheit im eigentlichen Sinne zu denken. Auch der andere Beweis aus Kan. 14 u. 15 deö das; ein unreines Messer das damit geschlachtete Bich verunreinige, laßt es noch zweifelhaft, ob hier das Moment des Unreinen oder das der verbotenen Speise in Betracht komme, da dieser Fall mit dem Messer auch bei den Nabbineii, die an Unreinheit nicht denken, zur Sprache kommt**). Jedoch scheint der Nachsatz in s",NA'"tA cap. 15***), wie auch die von Geiger cüirte Stelle auö jhul. eop. 13 wohl dafür zu sprtch.cn, daß hier der Gesichtspunkt der ritualen Reinheit vorwaltete. Ich bedauere cs sehr, von der karaitischeu Literatur außer dem Dod Mordechai nichts zu besitzen, tun dieses Resultat mit Sicherheit sesizusiellcn. Jebuda Muskate sagt zwar in dem mehr erwähnten Kapitel 49 zwei Male, daß die Karaiten noch jetzt die Reiubeitsgesetzc mit Strenge beobachtet!. Allein er ist hierin kein sicherer Führer, da er diese seine Kenntmß nickt ans der Lehre und dem Leben der Karaiten selbst geschöpft zu haben, sondern sie alö Commenlator auö dem Terle. zu eruiren scheint. Von dem Leben und der Lehre der Karaiten scheint er so wenig sichere Kenntnis; zu haben, daß er Th. HL. cap. 35, wo die Nothwendigfeit der ') r2'^2181 N1K21I5 v'2 ^>22 2'10L73 '2 ix' - L'2^1"! Nli>23N 28. ") S. rap. 10,312 12 L1NVH> 112^' N212 12 2"'^ ^2. - Er laut«!: N1^2j72 2d2MN 1^232^ OD1)!2 2232i!i NM22 N3'tt rjlp 71^23 '2 71MW-

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