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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1847-01-01 · Heft 2 · p. Seite 56

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1847
Issue
Heft 2
Article
Materialien zu einem Commissionsbericht über die Speisegesetze
Date
1847-01-01
Page
Seite 56 (sequence 13)
Language
German
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55 l. Die Speisegeschk. sie dic Vorschrift Lev. 11.8 im Gegensatz zur rabbinischen Tradition mit Ebn Efra das. nach ihrem wörtlichen Inhalt nehmen und, was eine natürliche Folge ist —- wovon aber Einhorn in diesem -Augenblick abstrahirte -- noch jetzt als in ihrer Geltung fortbestehend glauben. Diese Ansicht der Karaiten soll Einhorn in der Eruirnng kes natürlichen Schristsinueö gegen den Thalmnd unterstützen und <r hat merkwürdiger Weise Ln demselben Moment übersehen, daß wenn seine karaitischen Bundesgenossen in dem einen Thcile, nämlich in der richtigen Auffassung dcS SchriflsinneS gegen die Nabbincn, Nccht haben, sic auch in dem andern Thcile, in der Ansicht von der fortdauernden Geltung der Neinheitsgesctze, gleichfalls Recht haben müssen. Über das Factum selbst, daß die Karaiten die Unreinheit noch jetzt für Sünde halten und sich deren enthalten, hat Einhorn keine weitere Rechenschaft gegeben und ist er wahrscheinlich hierin Geiger (Wissenschftl. Zeuschr. Th. 2, S. L14 u. 1L5) gefolgt. Wir haben (Ceremonialgcsctz el S. 80) Geiger insofern mir Nccht bestritten, als er von den Nabbinen behauptet, sie Hattert mit der Zerstörung des Tempels die mit dem Priestenhum verbundenen ritnalmäsrigen Rnnheusgesetze als aufgehoben betrachtet, und sic deshalb, weil cr hierin eilten Fortschritt erblickt gegen die Karäer, welche jene Gesetze noch mit Strenge beobachten,, unverdieiirerweise lobt, da dic Nabbinen im Grunde nichts aufgehoben, die Neinheitsgesetze vielmehr ganz anders, als die Karäer auffassen und sie überall, wo sie trotz der fehlenden Bestehungen zum Tempel- und Opferntus dennoch Anwendbarkeit finden, wie z, V. die Verunreinigung der Priester am Menschlichen Leichnam rc., in der That fortbestehen lassen. Müssen wir unsere dortige Behauptung, daß die etwanige Erleichterung, welche die rabbirüsche Ansicht einführt, auf keinem fortschreitenden Principe beruhe, noch jetzt festhalten, so müssen wir doch unsere anderweite Behauptung, mit der wir dort Geiger entgegentraten, daß nämlich auch die Karäer es mit der Fortdauer der Neiuigkcnögeseye, nicht Ernst nehmen und nur eine größere asketische Strenge gleich den rabbinischen Hyperfrommen, welche cm den Tag legen, hier aufgeben, da diese Differenz zwischen den Nabbiniten und dm Karäern tn der verschiedenen Auffassung der Vorschrift Lev. 11, 6 ihren Ursprung zu. haben

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