Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1847
- Issue
- Heft 2
- Article
- Materialien zu einem Commissionsbericht über die Speisegesetze
- Date
- 1847-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 7)
- Language
- German
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I. Die Speisegesetze. 47 ,Thal,mid, wo die Verunreinigung nie alö gesetzliches Verbot gegölten, dieselbe auch jetzt erlaubt sein müsse, daß ferner ein schon ohnehin Unreiner sich noch ferner verunreinigen dürfe, daß aber auf dem biblischen Standpunkt hingegen, wo die Verunreinigung gesetzlich verboten ist, diese auch ferner als verboten betrachtet werden muffe, und daß man die Verunreinigung durch Wiederholung vermehren dürfe, hier atlcS Beweises entbehre. Unser College Cinlwrn har also erstens den thalmudischen Standpunkt nicht richtig angegeben, wenn er auf diesem die Verunreinigung in solchen Fallen, >vo sie früher verboten war, alö jetzt erlaubt behauptet) zweitens darin gefehlt, daß er daS Sveiscverbet auf reinbiblischem Standpunkt, wo dasselbe nur den Charakter der .Aeinhcitögesetze hat, für erloschen hält, weil nach ihalumdischer Theorie die Verunreinigung jetzt erlaubt sei) drittens hat er die thalmudische Erleichterung, in Zustande der Unreinheit sich verunreinigen zu dürfen, einseitig und ohne allen Beweis auf den biblischen Standpunkt übertragen. Der nähre Beweis für daö Behauptete soll in Folgendem gegeben werden. 1) Von den betreffenden Speisevcrbotcn kann, nach Einhorn, > außerhalb der Tempelzeit ebenso wenig wie von den Neinigkeitögtsctzcn die -Nedc sein, welche letztere nach der Zerstörung deö Tempels thalsächlich aufgehoben' sind. Den Grund, weöhalb sie ausgehoben sind, giebt er nach dem zweiten Argument darin an, weil wir doch faktisch unrein sind, weöhalb, fährt er fort, eö ja auch selbst dem orthodoxesten Israeliten nicht in der Ferne einfallt, in vorkommenden Fällen daö in i/ev. 15, 111 vorgcschriebene Reinigungsbad helrte noch als eine gültige Vorschrift zu erklären." Aber der orthodoxe Israelit ist ja nur rabbinisch-thalmudisch orthodox und krach dem Thalmud sollte ja diese Vorschrift nur dann Anwendung finden, wenn der von dem nächtlichen Ereigniß Verunreinigte mit heiligen Dingen in Berührung kommen will, und ist zu dem NeinigungSbad durchaus nicht verpflichtet, wenn er sich alleö dessen enthalten will, wozu er in. solchem Zustande nicht befähigt ist. Einhorn verweist ans Maimonid. Thcfilla 4, 4. Allein das. 9, 5 und in sl 4, 8 sagt M. ausdrücklich nach der Gemara Verakhrch 26 s, daß dir dN'X MPN, "ämlich "iHS